CharlyV
Neues Mitglied
Soviel zur Versicherung...
Ohne negativ zu denken
und das um 330€ im Jahr ...
Was schließt die Versicherung aus:
Kein Versicherungsschutz für:
Ohne negativ zu denken

Was schließt die Versicherung aus:
- Dein E-Bike/Pedelec und/oder Fahrradanhänger muss verkehrsüblich an einen festen Gegenstand (oder mindestens in gleichwertiger Weise) gesichert sein, beispielsweise durch ein handelsübliches separates Fahrradschloss (ohne Mindestwert oder gleichwertig), ein fest verbautes Rahmenschloss, durch eine abschließbare Rahmenhalterung des Fahrradträgers oder der Aufbewahrung in einem verschlossenen Kofferraum, Keller oder Garage. Bitte beachte, dass auch wenn Du ein integriertes oder fest verbautest Rahmenschloss für Dein Fahrrad oder E-Bike verwendest, Dein Bike dennoch an einem festen Gegenstand gesichert werden muss. Nur so können wir im Falle eines Diebstahls auch einen Leistungsfall in Deinem Sinne sicherstellen.
- Wenn Du Schäden vorsätzlich herbeiführst
- Arglistige Täuschung führt zur Leistungsfreiheit
- Schäden aus Ereignissen, welche bereits bei Versicherungsbeginn eingetreten waren
- Schäden bei Veranstaltungen mit Renncharakter oder Wettbewerben
- Schäden, die bei und nach Ausführung von Sprüngen entstehen
- Fahrten in Bikeparks und auf Single-Trail-Strecken ab STS S2;
- Fahrten mit Downhill-, Freeride-, Four Cross-, Slopestyle-, Single Trail-, Pumptrack- oder Flowline-Charakter
- Schäden, die nicht die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden)
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden durch Be-, Verarbeitung oder Reparatur
- Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- und Umbauten oder ungewöhnliche Verwendung Deines E-Bikes/Pedelecs
- Schäden, für die ein Dritter z. B. als Lieferant, Hersteller, Händler, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag haftet
- Schäden, die durch Alkoholkonsum oder Drogen entstehen
- bei Verschleiß (Wartezeit von 4 Monaten und maximales E-Bike-Alter von 3 Jahren)
- Subsidiarität
- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen
- Bitte melde Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl oder Vandalismus) der Polizei, damit Dein Schaden durch uns übernommen werden kann
Bitte beachte: Ist Dein E-Bike bei Vertragsabschluss nicht älter als 1 Jahr (ab Neukaufdatum mit Nachweis), hast Du sofortigen Versicherungsschutz. Ist Dein E-Bike älter als 1 Jahr, gilt eine Wartezeit von 6 Wochen, d.h. der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf von 6 Wochen ab dem im Zertifikat angegebenen Zeitpunkt.
Kein Versicherungsschutz für:
- Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht
- Velomobile/ vollverkleidete Fahrräder
- Eigenbauten
- Dirt-Bikes
- CFK-Bauteile (Carbon), sofern nicht gesondert im Versicherungszertifikat aufgeführt
- Nachträglich angebaute optische oder elektronische Zubehörteile, außer wenn sie der Diebstahlsicherung dienen
- gewerblich genutzte E-Bikes