Neues Specialized Kenevo SL2: Mehr Leistung fürs Light-E-Enduro

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Re: Neues Specialized Kenevo SL2: Mehr Leistung fürs Light-E-Enduro
Ein Fahrrad benötigt keine CE Kennung, ein Pedelec auf Grund seines Elektroantrieb schon.
Bedeutet, dass die Haftung des Herstellers erlischt, wenn ich mir z.B. nen nicht zertifizierten Wimpel ans Bike schraube ... soweit klar - es bedeutet aber nicht, dass ich mir sowas nicht hinschrauben darf.
 
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Du darfst Dir auch ein tuningkit ans Rad schrauben nur nicht im öffentlichen Raum damit rumfahren.
Was soll das sein - ein "Tuningkit" ? Ein größeres Kettenblatt, oder ein Flugzeugtriebwerk auf dem Gepäckträger?

Ersteres wird problemlos akzeptiert, schließlich haben weder Fahrrad noch E-Bike (Pedelec) eine Betriebserlaubnis, die das festlegt. Letzteres könnte u.U. für einigen Ärger mit der Rennleitung sorgen.

Also hör doch mal auf, rumzuschwafeln ... bzw. halt einfach die Klappe, wenn du dich nicht auskennst.

Ich kenne mich in der Materie auch nicht aus und stelle daher lieber die Frage in den Raum:

CE-Kennzeichnung bedeutet ja nur, dass das neu gekaufte E-Bike den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Das heißt aber doch nicht, dass eine Änderung des selbigen (beispielsweise ein anderer Vorbau, Lenker, Felgen, was auch immer ...) irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hätte (im Falle eines Falles ...) - oder?

Oder anders: würde ein Gutachter die Einzelteile meines Bikes auf CE-Zertifizierung untersuchen, wenn ich damit jemanden über den Haufen gefahren habe? Für mich schwer vorstellbar ... alleine schon mangels Betriebserlaubnis ... ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren - ist ja nicht gänzlich irrelevant, diese Fragestellung.
 
Wir können dann gleich mit der ASTM weiter machen, die meisten Bikes haben Kategorie 4.
Beantworte doch erst mal das mit der CE-Kennzeichnung, bevor du hier das nächste Fass aufmachst, von dem du keine Ahnung hast ... und wieder nur billig irgendwas verlinkst, das du selber nicht im Ansatz durchschaut hast.

Evtl antwortet ja auch mal jemand, mit dem die Konversation irgendeinen Sinn ergibt ...
 
CE-Kennzeichnung bedeutet ja nur, dass das neu gekaufte E-Bike den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Das heißt aber doch nicht, dass eine Änderung des selbigen (beispielsweise ein anderer Vorbau, Lenker, Felgen, was auch immer ...) irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hätte (im Falle eines Falles ...) - oder?
Wenn die Teile nach DIN und Maschinenrichtlinie eine E Bike Zulassung haben nicht. Wenn dein Bike Kategorie 4 ist brauchst Du Teile die 4 oder 5 sind🙂

Heisst der 26 Euro Enduro Lenker aus Amazon gehört da nicht dazu

Du kannst privat machen was Du willst im Schadensfall kannst Du den Hersteller nicht haftbar machen so einfach ist das wenn Du nicht E Bike tauglich geprüftes Zeuch an Deine Kiste Schraubst. Dann zahlst alles schön brav selbst.

Les doch einfach das Kleingedruckte beim Hersteller deiner Wahl, steht doch alles drinnen.

Haftungsausschluss usw

Oder lese das
https://www.zedler.de/de/zedler-akt...n-lenker-und-vorbau-an-e-bikes-birgt-risiken/
Sinn ergibt eine Konversation nur dann wenn das Gegenüber eine gute Auffassungsgabe besitzt statt ständig alles als Nonsens hinzustellen.

Denkst Du Hersteller und Prüfinstitute schreiben das zum Spass?
 
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Wer würde auch zugeben, dass sein (überteuertes) Bike nicht top ist?
Autsch ... das gleitet jetzt wieder in diese dümmliche Neid-Debatte ab. Erstens ist Specialized preislich inzwischen ziemlich im Mainstream angekommen (von S-Works-Exzessen, die keiner braucht mal abgesehen), zweitens werden die wenigsten etwas mehr ausgeben, ohne einen gewissen Gegenwert dafür zu bekommen.
Und sei es nur das klasse Design. Also lassts gut sein und fahrt eure Preis/Leistungs-Möhren ... ich erfreue mich derweil nicht nur auf dem Trail, sondern auch jeden Tag beim Gang in den Bikeport am Anblick meiner zweirädrigen Schönheiten ... so what?
 
Das Thema ist doch nicht wirklich neu, uns wurde bei Paul Lange nahe gelegt sich an die bekannten Leitfäden zu halten.

Letztlich bedeutet der Tausch des Vorbaus an einem Pedelec rein formal gesehen dass das Bike die CE-Konformität verliert und der Hersteller aus der Haftung raus ist.

Findet man in seiner Grabbelkiste noch einen Vorbau aus Titanal und montiert diesen ist die CE futsch. Rast man durch einen längs aufgeplatzten Vorbau nun in einen Reisebus mit 50 Rentnern und der geht dadurch in Flammen auf, ist man dran.

Platz aber der OEM-Reifen und der Unfall erfolgt durch diesen glaube ich nicht das sich der Hersteller auf den Vorbau berufen kann. Das wird mit Sicherheit ein Fall für Spezialisten in Sachen Produkthaftung.

Ganz anders sieht die Welt bei S-Pedelecs aus, das sind Kraftfahrzeuge und dort gelten andere Regeln.

Persönlich finde ich es nicht sonderlich sinnvoll daraus eine riesen Nummer zu machen wenn ich nur andere Reifen montieren will. Früher gab's Leute die Löcher in 28mm SIDs gebohrt haben und das hat keine S.. interessiert. M.M. nach war da die Gefahr größer. Und wo liegt der Unterschied zwischen 60km/h bergab mit meinem Epic oder dem Merida e-onesixty?

Aber zurück zum Kenevo SL2...
 
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Dein Problem, wenn das Teil versagt. Hersteller kannst nicht haftbar machen (Material Fehler etc.)

Findet man in seiner Grabbelkiste noch einen Vorbau aus Titanal und montiert diesen ist die CE futsch. Rast man durch einen längs aufgeplatzten Vorbau nun in einen Reisebus mit 50 Rentnern und der geht dadurch in Flammen auf, ist man dran.
Wäre jetzt interessant, aus welchem Gesetzestext das hervorgeht. Keine CE (am Vorbau beispielsweise) bedeutet ja, nach allem was ich bislang an Text finden konnte, dass ich (wie der Freiherr ja oben schrieb) den Hersteller des Bikes nicht haftbar machen kann, wenn das Teil bricht und ich dadurch ein Armageddon auslöse.

Das heißt aber nicht automatisch, dass ich dann "dran" bin ...
Kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vortsellen ... nicht bei einem Fahrzeug, dass noch nicht mal eine Betriebserlaubnis benötigt. Lasse mich gerne eines Besseren belehren ... aber nur durch belegbare Argumente.
Bislang keine Spur davon, hier im Thread ... und ich selber finde dazu auch nichts ... obwohl ich tatsächlich schon den halben Abend darauf verwendet habe, Gesetzestexte zu finden, die darauf hinweisen.
 
Das heißt aber nicht automatisch, dass ich dann "dran" bin ...
Kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vortsellen ... nicht bei einem Fahrzeug, dass noch nicht mal eine Betriebserlaubnis benötigt. Lasse mich gerne eines Besseren belehren ... aber nur durch belegbare Argumente.
Bislang keine Spur davon, hier im Thread ... und ich selber finde dazu auch nichts ... obwohl ich tatsächlich schon den halben Abend darauf verwendet habe, Gesetzestexte zu finden, die darauf hinweisen.
"Dran" bist Du allein schon wenn Du denn Unfall verursachst und die Schuldfrage zu Deinen Ungunsten geklärt ist.

Das Thema wäre zum einen etwas für die Redaktion, werde aber auch gerne versuchen unseren CE-Fachmann zu befragen. Antwort wird aber dauern.

Im Maschinenbau ist es z.B. so das wir viele Komponenten mit einzelnen CE haben, es gibt aber auch welche ohne. Um die gesamte Zelle durch die CE-Zertifizierung zu bekommen wird ein erheblicher Aufwand betrieben. Das ganze ergibt sich aus der Maschine-Richtlinien. Nimmt der Endkunde nun erhebliche Änderungen an dieser Zelle vor erlischt die Gesamt-CE. Ein komplexes Thema, daher auch extra MA die sich darum kümmern.

Aber jetzt wirklich zurück zum Kenevo SL2
 
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