Dein Name ist Programm, oder?Jo, die Maschinen fahren da einfach zum Spaß rum, is klar.
Diese Argumentation ist an Sinnlosigkeit kaum zu übertreffen.
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Dein Name ist Programm, oder?Jo, die Maschinen fahren da einfach zum Spaß rum, is klar.
Diese Argumentation ist an Sinnlosigkeit kaum zu übertreffen.
Für dich, jaDein Name ist Programm, oder?
Wahrscheinlich gehts eher um Schädlingsbefall als um wirtschaftliche Abholzung.Sag ich ja: Wenns Geld zu verdienen ist darf man es machen. Waldpflege und so.
Mit über 5900 Beiträgen, kennt wohl mittlerweile jeder hier im Forum deinen blendend hell scheinenden Horizont ;-)Für dich, ja
Wenn dein Horizont nicht weiter reicht…
Glückwunsch zum Zahlenlesen.Mit über 5900 Beiträgen, kennt wohl mittlerweile jeder hier im Forum deinen blendend hell scheinenden Horizont ;-)
Schreibt jemand dessen gesamte Beiträge, lowkey nur mit sich selbst beschäftigen.Glückwunsch zum Zahlenlesen.
Hat leider nicht im geringsten mit dem Thema zu tun.
Anscheinend willst du auch nur das lesen, was du lesen willst und nicht, was da geschrieben steht.
Hinweis: Sarkasmus
Wenn ich könnte würde ich das umgehend für dich erledigen.Bin kurz davor auch wieder zu verschwinden und meinen Account zu löschen.
naja die befallenen Bäume werden abgeholzt damit der Rest der Plantage noch geerntet werden kann - klar gehts ums GeldWahrscheinlich gehts eher um Schädlingsbefall als um wirtschaftliche Abholzung.
Aber klar, man kann ja erstmal alles ohne Kenntnis in Frage stellen.
Oder hat man nachgefragt, warum abgeholzt wird?
In diesem Zusammenhang verweise ich als Beispiel mal auf die aktuelle Situation in Bikepark Oberhof…
Die Wälder gehören nicht der Allgemeinheit?
Das ist Bundesrecht, gilt also nicht nur in Bayern.Wir haben in Bayern das verfassungsmässige Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. Da kann sich auch so gut wie kein Privatwald entziehen.
In BaWü bist Du mit dem MTB in Wald immer nahe am Gesetzesverstoß.Wir haben in Bayern das verfassungsmässige Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. Da kann sich auch so gut wie kein Privatwald entziehen.
Das ist Bundesrecht, gilt also nicht nur in Bayern.
Nein, leider kein Vorrang. Die Länder haben das Recht, das Bundeswaldgesetz, welches das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung und des Sports regelt und außerdem den Radler und den Reiter dem Fußgänger weitgehend gleichstellt, nach eigenem Gusto einzuschränken.Hab es jetzt nicht genau recherchiert, aber soweit ich weiß ist es in den beiden Freistaaten anders als im Rest der Bundesländer.
Verfassungsrang? Vorrang vor anderen Gesetzen?
Nein, leider kein Vorrang. Die Länder haben das Recht, das Bundeswaldgesetz, welches das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung und des Sports regelt und außerdem den Radler und den Reiter dem Fußgänger weitgehend gleichstellt, nach eigenem Gusto einzuschränken.
Geschieht ja schon in BW, Stichwort "2m-Regel".