2022 Canyon Spectral:ON CFR - 150/155mm Federweg ausreichend?

Wenn man sich der Konsequenzen bewusst ist, oder man muss dann diese akzeptieren im Falle....
Jedem seine Entscheidung.
Also wenn man es ganz genau nimmt, ist sich dann hoffentlich auch jeder bewusst, dass, wenn er andere Griffe anbaut, den Sattel tauscht, oder eben auch andere Pedale verwendet hier ebenfalls eine Freigabe von Seitens des Herstellers vorliegen muss, damit die COC Papiere Gültigkeit behalten . Oder es gibt ne Genehmigung von Seitens des Komponentenherstellers, der das Ganze in Verbindung mit dem Fahrrad getestet hat.

Offiziell fährst ein E-Bike, egal ob geleast oder gekauft, genau so wie es vom Hersteller kommt oder eben gar nicht.
Und ob sich die Händler immer bewusst sind, das sie durch die bauliche Veränderung zum Quasi Hersteller mutieren und damit gerade stehen müssten, will ich auch mal bezweifeln.
Von den durcheinanderwerfen von Gewährleistung und Garantie mal Ganz zu schweigen.

Mit dem Leasing-Canyon in den Bikepark ist in etwa so schlau, wie mit dem Leasing-BMW an einer Rallye teilnehmen.
Davor noch rumschrauben, dass auch garantiert die Garantie erlischt und im Falle des Falles der Versicherung Märchen erzählen macht die Sache wirklich rund.
Prinzipiell darfst auch mit einen Leasing Rad in den Park....es geht hier einzig und alleine um die Versicherung, welche nicht haftet.
Du kannst auch mit deinen geleasten Fahrzeug an einer Rennveranstalltungen teilnehmen, musst dir halt nur über über den Sachverhalt bewusst sein. Aber lustigerweise sind gerade in einigen Rennserien die Fahrzeuge von Teams oft nur geleast, nur so als Anmerkung :)

In wie weit jemand dann seine Versicherung in Anspruch nimmt oder es versucht, muss jeder selbst mit seinen Gewissen vereinbaren. Wie halt mit allen. Jeder hat da seine Grenze was für einen persönlich vertretbar ist und was nicht.
Beim einen fängt es bei überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 1km/h an, beim nächsten ist es die Rote Ampel wo man schnell mal nachts drüber läuft, der andere findet alles außer E-Autos doof und der nächste wiederum fährt nur mit dem Fahrrad und hat doch gar kein Auto. Und wenn Fahrrad dann bitte auch nur BIO, weil sich die Ganzen gräuslichen Bilder von Kindern, welche zur Rohstoffgewinnung der Batterien im Knietiefen verseuchten Wasser stehen, nicht mit dem Gewissen vereinbaren lassen. Und außerdem hat nur der die Abfahrt verdient, welcher ohne Muskelkraft (Pfui ich blöden Parkratten) sich den Gipfel erarbeitet.
Von den illegalen Trail, welche wir Biker täglich benutzen mal ganz zu Schweigen.

Wie schon geschrieben sollte auf keinen Fall zu dem Misslungen 15m Gap eine Geschichte zusammengesponnen werden, um das Bike erstattet zu bekommen (da ist mein Limit)
Wenn mir allerdings beim stehen im Park, muss ja noch nicht einmal im Fahren sein, das Bike blöd umkippt, auf einen Stein fällt und mir die CSU zerkratzt, habe ich aber persönlich damit wenig Schmerzen, das 1 mal über die Versicherung abzuwickeln.
Da gibt´s, wie mit dem ADAC und der Mobiliätsgarantie beschrieben, meiner Meinung nach Handlungen, welche ich schwerer mit meinen Gewissen vereinbaren kann.

Und damit verabschiede ich mich aus der Diskussion.
 
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Also wenn man es ganz genau nimmt, ist sich dann hoffentlich auch jeder bewusst, dass, wenn er andere Griffe anbaut, den Sattel tauscht, oder eben auch andere Pedale verwendet hier ebenfalls eine Freigabe von Seitens des Herstellers vorliegen muss, damit die COC Papiere Gültigkeit behalten . Oder es gibt ne Genehmigung von Seitens des Komponentenherstellers, der das Ganze in Verbindung mit dem Fahrrad getestet hat.

Offiziell fährst ein E-Bike, egal ob geleast oder gekauft, genau so wie es vom Hersteller kommt oder eben gar nicht.
Und ob sich die Händler immer bewusst sind, das sie durch die bauliche Veränderung zum Quasi Hersteller mutieren und damit gerade stehen müssten, will ich auch mal bezweifeln.
Von den durcheinanderwerfen von Gewährleistung und Garantie mal Ganz zu schweigen.
Das Thema hatten wir schon zu oft und es ist geklärt.
Die EC bezieht sich auf Hersteller/gewerbliche Verkäufer, NICHT auf private Personen.
Somit kannst du an dein ebike alles dran schrauben was du willst.
Gewährleistung ist davon nicht betroffen, sondern die Garantie.
Und ja, anders sieht es bei Leasing aus, denn das Fahrrad gehört NICHT dir, sondern dem Leasinggeber. Somit darfst du am bike so gut wie nichts ändern. Das muss klar sein.
 
Aktuell scheint es zu dem neuen Canyon keine gleichtwertige Alternative (großer Akku, niedriges Gewicht) auf dem Markt zu geben
Keine Bikes mit EINEM Akku. Aber Du willst ja vermutlich Reichweite für die Touren und brauchst die 900 WH nicht für die Bergabfahrten im Bikepark.

Deshalb hätte ich noch einen Alternativvorschlag: Simplon Rapcon Pmax mit 170/160mm.

Das hat ein Doppelakkusystem und wiegt um die 22 kg, wenn man die richtigen Komponenten wählt (kann man selber konfigurieren) und hat einen ASTM Klassifizierung 5. Also die höchste, die auch für große Sprünge und dauerhaftes „Geballer“ freigegeben ist.

Da ich das bike über Jobrad finanzieren würde ist der hohe Preis aktuell nebensächlich.
Das sollte dann das Simplon in die Auswahl nehmen ;-)

Es muss nicht unbedingt Canyon sein
Also…
auch wenn mein Fokus übers Jahr dann doch eher auf Trails und bike park liegen wird
Dann für die „elends langen Reichweiten-Touren“ Akkukapazität bis 1130 WH und im Bikepark dann den „leichten“ 630 WH Akku und knappe 22 kg, bei freigegebener ASTM 5 Klassifizierung.
 
Das Thema hatten wir schon zu oft und es ist geklärt.
Die EC bezieht sich auf Hersteller/gewerbliche Verkäufer, NICHT auf private Personen.
Somit kannst du an dein ebike alles dran schrauben was du willst.
Gewährleistung ist davon nicht betroffen, sondern die Garantie.
Und ja, anders sieht es bei Leasing aus, denn das Fahrrad gehört NICHT dir, sondern dem Leasinggeber. Somit darfst du am bike so gut wie nichts ändern. Das muss klar sein.
Das mit dem CE ist so weit ich weiß nicht richtig. Auch wenn das oft so kommuniziert wird und "geklärt" erscheint.

Wenn ich mich richtig entsinne existiert hier eine gewisse Grauzone (was auch imho gut ist). Vorausgesetzt es hat sich in den letzten 1-2 Jahren nicht geändert. Hab nämlich keine Lust für sämtliche Teile sowas wie ne Freigabe anzufordern, eine ABE zu benötigten und ggf. dafür zahlen zu müssen. Ob jetzt direkt oder indirekt über den Hersteller lass ich mal offen.
Ich sehe als Möglichkeit, das Teile in Kategorien je nach Einsatzweck eingeteilt werden und Bauteile in einer Kategorie beliebig getauscht werden dürfen. Aber das es hier zu einer "Verschärfung" kommen wird, die die Grauzone schleißt, bin ich mir ziemlich sicher. Aber zurück zum Thema.

Prinzipiell erlischt mit einer Änderung die CE. Egal ob du was hinschraubst oder ein gewerblicher-sonst-was. Es sei den die Änderung wird mit dem Hersteller abgeklärt.
Das du als Privatperson aber schwer einen Einblick in so ein komplexes Thema hast, dir es außerdem oft schwer fällt die Einhaltung prüfen zu können und dadurch aktuell eine Grauzone existiert, ist was anderes.
So weit mir Bekannt wird in der Realität von "wesentlichen" Veränderungen gesprochen, kleine Veränderungen aber unter den Tisch fallen gelassen. Es ist aber nicht so...das du dir als Privatperson nach Lust und Liebe Sachen verändern darfst. Sonst würde ja auch nicht die Betriebserlaubnis des Fahrrads erlöschen, wenn du nen Chip einbaust (den Versicherungsaspekt und ggf. das Fahren ohne Führerschein mal außen vor gelassen)
Bei einen Unfall wird der veränderte Griff wohl wenige interessieren, wenn du aber nachweislich nicht Bremsen konntest, weil du deine MT7 gegen ne Cantilever Bremse getauscht hast, bin ich mir nicht mehr so sicher.

Auch mit dem Leasing bin ich mir nicht sicher. Darfst du über die gesamte Nutzungsdauer nichts verändern oder muss sich lediglich das Bike bei "Rückgabe" im Serienzustand befinden? Also müssen bauliche Veränderungen beim Leasinggeber angezeigt werden?
Aufgrund der Versicherung ist die Sache klar, da muss jegliche Veränderung gemeldet werden. Aber für das reine Leasing (was es in der Realität natürlich ohne Versicherung nicht gibt)?
Wobei es interessant wäre, ob die Versicherung erlischt, wenn ich von 150mm auf 160mm Travel und es rein theoretisch eine Freigabe vom Hersteller geben würde. Das dürfte der Versicherung ja fast egal sein

Weiß ich wirklich nicht und ich bin ehrlich gesagt auch zu faul die AGBs zu lesen.
Beim Auto kenn ich nur Aussagen, das Händler kein Problem damit haben, wenn man über die Nutzungsdauer das Auto tiefer legt, so lange es man wieder Rückrüstet bei Abgabe. Ob das jetzt aber Vertraglich ok ist oder einfach nur toleriert weiß ich nicht.

Auch das mit der Gewährleistung stimmt meiner Meinung nach nicht. Die Gewährleistung setzt einen Bestimmungsmäßigen Gebrauch voraus. Wenn ich bauliche Veränderungen vornehme welche nicht abgesegnet sind z.B. eine längere Gabel, wird auch die Gewährleistung nicht greifen.

Mir gings aber prinzipiell darum eher darauf hin zu weißen, das hier generell im Forum Aussagen bis auf kleinste Detail zerpflügt werden auf der anderen Seite Dinge wie Garantie und Gewährleistung aber durcheinander geworfen werden.
Entweder wie betreiben hier Haarspalterei...dann aber wirklich bis ins kleinste Detail....oder wie Entspannen uns mal ;)
 
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