joerghag
Bekanntes Mitglied
Lies das HGB und BGB sowie dazu passende Urteile.Das hätte ich gerne schriftlich.
Vielleicht für dich einfacher zu verstehen, ein Fahrrad ist eine Ansammlung von Produkten und nicht ein einzelnes. Natürlich gibt es vom Händler keine Gewährleistung auf die (selbst) eingebaute Bremse, wohl aber auf den Rest. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann völlig frei vom Hersteller an alles Mögliche gebunden werden.
Problematisch wird es erst, wenn der Hersteller z.B. eine maximale Scheibengröße für den Rahmen vorgibt und du diese überschreitest oder eine Doppelbrückengabel einbaust, für die der Rahmen nicht freigegeben ist.
Hier wird jeder Gutachter dem Händler/Hersteller Recht geben. Bei gleichartigen Produckten und lediglich einem Herstellerwechsel gibt es diese Problematik aber nicht.
Was man aber immer wieder aus diesen Diskussionen merkt, die Händler und Hersteller erreichen durch die ständige Wiederholung genau das, was sie wollen. Völlig unmündige und verunsicherte Kunden.
Macht ihnen das Leben leichter.