E-Bike bei Arbeitgeberwechsel, Rückgabe nicht erfolgt

E-BikeNutzer

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Guten Morgen zusammen,

und zwar geht es um folgende Situation:
Zum Jahreswechsel 2023/2024 habe ich auch meinen Arbeitgeber gewechselt.
Bei meinem alten AG hatte ich ein E-Bike über den Anbieter Bikeleasing. Nun steht, ein halbes Jahr später, dieses E-Bike immer noch bei mir und niemand von meinem alten Arbeitgeber meldet sich hierzu bzgl. Rückgabe etc. Ebenfalls kommt von den Leasinggeber keine Info.

Nun meine Frage: Kann ich diese Situation nun einfach so weiterlaufen lassen und das E-Bike weiter verwenden oder was könnte hier im schlimmsten Fall passieren? Man müsste mir ja wenigstens kurz mitteilen, dass ich das E-Bike zurückgeben sollte. Die Wege hierfür wären auch da, der alte AG hat meine Handynummer, meine E-Mail usw. Der alte AG ist kein riesiger Betrieb (25 Mitarbeiter) sodass, dass eig. auf kurzem Dienstwege erfolgen könnte...
Er hatte mich sogar vor ein paar Wochen zwecks einer anderen Thematik kontaktiert aber auch hier kein Wort zu dem E-Bike.

Bin hier etwas ratlos, über Antworten würde ich mich sehr freuen!
 
Dann überleg mal wer den Vertrag unterschrieben hat. Du oder der Arbeitgeber? Woher soll Arbeitgeber oder Leasinganbieter wissen was du vorhast?

Bei bikeleasing anrufen und denen erklären was du mit dem Rad vorhast. Dann bekommst du ein Übernahmeangebot oder gibst das Rad zurück. Oder der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
 
Bin etwas verwundert. Wenn das Leasing noch läuft, wurde seitdem nichts abgerechnet und an den Leasinggeber überwiesen. Oder ging es irgendwie auf den neuen AG über?
Irgendwann fällt das dort schon auf und spätestens dann rollt der Stein. Würde mit beiden Seiten Kontakt aufnehmen.
 
Leasingnehmer ist der AG. Man darf als gesichert annehmen, dass die Leasingraten weiter gezahlt wurden.
Der AG überlässt das Rad dem AN zur Nutzung. Die Grundlagen sind in einem Überlassungsvertrag dokumentiert. Lies ihn, dort findet sich auch die anzuwendende Regelung beim Ausscheiden des AN aus dem Unternehmen.

In der Regel ist das Rad dem AG bei Verlassen des Unterehmens zurückzugeben und dieser entscheidet was er damit macht. Also AG anrufen, freundlich sein, vielleicht darfst du es ja doch erwerben. Interessant wäre in diesem Fall wie die Versteuerung zu regeln ist. Um GWV kann es aufgrund des nicht mehr vorhandenen Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gehen, es fällt aber eine USt. an. Auch da hilft es den AG zu befragen. Er wird sich vermutlich Rat bei seinem Steuerberater einholen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leasingnehmer ist der AG
Das ist so. Trotzdem gibt es einen Vertrag, den der Mitarbeiter unterschreibt. Da steht drin was in einem solchen Fall passiert. Normalerweise ruft der Mitarbeiter bei Bikeleasing an und teilt denen mit, ob er das Rad übernehmen oder zurück geben will.

Wir haben den gleichen Anbieter. Das Rad wir nicht an den Arbeitgeber zurück geben. Das geht an den Händler.
 
Wir haben den gleichen Anbieter. Das Rad wir nicht an den Arbeitgeber zurück geben. Das geht an den Händler.
Das scheint dann individuell von jedem Leasinggeber anders geregelt zu sein?

Ich hab' interessehalber mal geschaut um möglichst valide Infos parat zu haben, und mich nicht nur auf eventuell falsche Erinnerung zu stützen (was in meinem Alter irgendwie immer öfter passiert) 🙈

Bei uns (Anbieter Bikeleasing, so wie wohl beim @E-BikeNutzer auch) ist es im Überlassungsvertrag so geregelt:

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Demnach hätte das Ding unaufgefordert an den AG zurückgegeben werden müssen, da die Laufzeit des Überlassungsvertrags im Falle des Auscheidens aus dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt endet.
 
Das scheint dann individuell von jedem Leasinggeber anders geregelt zu sein?

Ich hab' interessehalber mal geschaut um möglichst valide Infos parat zu haben, und mich nicht nur auf eventuell falsche Erinnerung zu stützen (was in meinem Alter irgendwie immer öfter passiert) 🙈

Bei uns (Anbieter Bikeleasing, so wie wohl beim @E-BikeNutzer auch) ist es im Überlassungsvertrag so geregelt:

Anhang anzeigen 71371

Demnach hätte das Ding unaufgefordert an den AG zurückgegeben werden müssen, da die Laufzeit des Überlassungsvertrags im Falle des Auscheidens aus dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt endet.
Genau - das ist der Standard. Gibt eine Ausfallversicherung bei Bikeleasing die wir abgeschlossen haben. Wir bleiben nicht auf dem Rad hängen. Das geht immer an den Fachhändler zurück. Macht es etwas einfacher.
 
Unabhängig von vertraglichen Standard-Regelungen wird es vermutlich auch die Option auf eine ausservetragliche Einigung geben... ggf ist der Leasingeber gar nicht so abgeneigt, das Bike zu einem vernünftigen Kurs weiterzugeben - auch vor Ablauf des Leasingvertrags.
Nachdem die Lager voll mit Leasingrückläufern sind, hat man da u.U. nicht die schlechtesten Chancen.
Andererseits hat E-Bikenutzer ja vielleicht die Option, den Vetrag auf den neuen AG übertragen zu lassen?
 
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