E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen

Mit der badassBox lässt sich das E-Bike ziemlich einfach tunen. Motorunterstützung bis zur doppelten Geschwindigkeit sind möglich. Wir haben mit Luigi Monaco, dem Macher der badassBox, gesprochen und uns mit dem Thema Chip-Tuning beim E-Bike beschäftigt. Hier findet ihr ein Interview mit Luigi Monaco und zwei Videos zum Einbau der badassBox.


→ Den vollständigen Artikel „E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen“ im Newsbereich lesen


 
Persönliche Meinung ohne Beweis?
http://www.polizei-dein-partner.de/...ehr/artikel/getunte-pedelecs-tuning-kits.html

Bist du auch anderer Meinung als die Polizei, die ja keine "persönlichen Meinungen" verbreitet?

Wie ich bereits in einem meiner ersten Posts schrieb ist Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt nur bei über 45 km/h ohne Klasse B (M) möglich. Somit keine Straftat.

Die einzige Möglichkeit bleibt §6 PflvG was ich auch schon nannte. Die Begründung, dass es kein Kraftfahrzeug ist ist natürlich ohne Tuning richtig, deshalb könnte auch hier Spielraum vorhanden sein.
 
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Ganz ehrlich, ob das getunte Pedelec vom Richter nun als S-Pedelec, E-Bike Motorrad oder Lastwagen eingestuft wird, ist ziemlich egal. Fakt ist, man hat dann ein Problem, da ein Zweirad mit Motor, welcher bis mehr als 25km/h (plus Toleranz) unterstützt laut deutschem Recht nun mal kein Pedelec mehr ist. Und versicherungspflichtig. Dass es für ein getuntes Pedelec keine Versicherung gibt, ist schlicht und ergreifend dem Fakt geschuldet, dass das Fahrzeug keine Zulassung für den Straßenverkehr hat und die Versicherung somit sinnlos wäre.
 
Wie ich bereits in einem meiner ersten Posts schrieb ist Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt nur bei über 45 km/h ohne Klasse B (M) möglich. Somit keine Straftat.

Die einzige Möglichkeit bleibt §6 PflvG was ich auch schon nannte. Die Begründung, dass es kein Kraftfahrzeug ist ist natürlich ohne Tuning richtig, deshalb ist auch hier Spielraum vorhanden.

Der "Spielraum" würde mich interessieren. Wie würde der definiert werden?
 
Eine Pflichtversicherung ist keine Einbahnstaße d.h. Sie muss auch Angeboten werden, d.h. falls ein getuntes Pedelec wirklich zum Fahrzeug im Sinne des §6 werden sollte, müssen die Versicherer das Fahrzeug auch versichern...



...müssen nicht, könnten. ...wenn Du als Hersteller fungierst und bsp. (ich weiß nicht ob sowas bei Pedelecs geht) beim TÜV eine Einzelabnahme vornehmen lässt um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Ich denke, das wäre auch gar nicht mal so teuer. Irgendwo im unteren dreistelligen Bereich. Sowas wäre - wenn es denn bei Pedelecs geht - quasi ja auch eine Marktlücke für die Tuningsatzverkäufer:
"Tuning mit TÜV-Gutachten; Aufrüstsatz S-Pedelec"
Interessant wäre nun zu wissen, wo da der Haken ist, dass es (mutmaßlich?) niemand anbietet.
 
@Das-Licht , leider ist das Erteilen /erstellen einer Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges eher im im fünfstelligen Bereich.

Das was du meinst, sind Eintragungen, oder Änderungen einer bestehenden Betriebserlaubnis. Das ist gar nicht soo teuer, aber du wärst ja in dem Fall der hersteller eines Fahrzeuges, das vorher noch nie eine Betriebserlaubnis hatte, udn das kostet dann richtig Geld, und Rennerei....
 
Der "Spielraum" würde mich interessieren. Wie würde der definiert werden?

Zuerst hatte ich es als klare Straftat gesehen, wenn jedoch eine Versicherung (wie in einem anderen Tread beschrieben) tatsächlich einen Vertrag mit einem getunten E-bike eingeht so könnte die Straftat rausfallen. Bin aber kein Versicherungsvertreter und habe da selbst nur Halbwissen aus den Foren.
 
Wie man sieht wissen wir alles nicht ob es eine Straftat oder ob der §6 greift, oder nicht, aber wir sollten Frankoniatrails rechtgeben dann fühlt er sich bestätigt, das tut ihm gut, ändern tut unsere Meinung an der Gesetzeslage sowieso nichts. Wer tunt sollte wissen das es Konesquenze haben kann, welche ??... wie sagt ein Anwalt immer so schön "kommt darauf an".
 
wenn jedoch eine Versicherung (wie in einem anderen Tread beschrieben) tatsächlich einen Vertrag mit einem getunten E-bike eingeht so könnte die Straftat rausfallen.

Dann hat der Versicherungsvertreter ein Problem an der Backe


Alles was mehr wie bis 25km/h unterstützt:
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/BJNR012600011.html


Für Pedelec bei denen die Unterstützung bei 25km/h zuende ist gilt das hier:
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV
http://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__15.html



Das OLG Hamm (Beschluss vom 28.02.2013 - III-4 RBs 47/13) hat entschieden:
Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb, der sich bei Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet, sind unabhängig von einer etwaigen Anfahrhilfe, nach Auffassung des Senats nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen. Ausgehend davon besteht kein Erfordernis, das Führen eines relativ langsamen und einfach zu bedienenden Fahrzeugs - wenn nicht die Voraussetzungen des § 316 StGB vorliegen - als Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6042.php
 
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Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass ein nicht konformes Mtb im Gegensatz zum getunten Pedelec keinen Straftatbestand erfüllt.
..also der eine fährt mit mtb / emtb im wald rum, der andere fährt mit getuntem emtb im wald rum, beides bei uns in BW verboten, und dann beschwert sich der mtb/emtb-fahrer über den getunten emtb-fahrer , eine sehr sinnvolle diskussion ;-)
 
@Das-Licht , leider ist das Erteilen /erstellen einer Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges eher im im fünfstelligen Bereich.

Das was du meinst, sind Eintragungen, oder Änderungen einer bestehenden Betriebserlaubnis. Das ist gar nicht soo teuer, aber du wärst ja in dem Fall der hersteller eines Fahrzeuges, das vorher noch nie eine Betriebserlaubnis hatte, udn das kostet dann richtig Geld, und Rennerei....

Ich meinte diesen Prozess hier: http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse/

Das Fahrrad ist ja kein richtiger Eigenbau, bei dem Materialprüfung, Verschleiß-u.Bruchtests erforderlich sein können. Sondern es hat ja schon eine EG-Konformitätserklärung. (Liegt der Bedienungsanleitung mit allen EG und DIN Normen bei) Theoretisch muss der Sachverständige nur den Papierkram überprüfen, die StVO-Ausstattung sichten und eine Probefahrt bis zum Abregelbereich machen. Das Pedelec ist ja nicht bauartbedingt auf 25 Km/h begrenzt, sondern lediglich technisch, um der gesetzlichen Anforderung als Fahrrad gerecht zu werden. Man kann damit, wie mit jedem anderen Fahrrad ja auch, durchaus 60 oder 70 Km/h fahren. Das S-Pedelec darf das (unter den bauartbedingten Parametern) nicht. Insofern wäre vom Sicherheitsaspekt kein Risiko. Praktisch muss man einen Ingenieur finden, der das dann auch macht. Dein obiges Argument wird dort die Standardantwort sein. Es liefe wohl eh eher auf eine Einzelgenehmigung denn auf eine "Allgemeine" BE heraus. Vom KBA müsste man sich dann nur noch eine FIN Nummer zuteilen lassen, die an die Einzelgenehmigung (so wie Du schreibst ist man selbst dann "Hersteller") gekoppelt ist.
Mich würde interessieren, ob das schon mal Jemand ernsthaft versucht hat.
 
..also der eine fährt mit mtb / emtb im wald rum, der andere fährt mit getuntem emtb im wald rum, beides bei uns in BW verboten, und dann beschwert sich der mtb/emtb-fahrer über den getunten emtb-fahrer , eine sehr sinnvolle diskussion ;-)
Ja, mit euch in BW möchte ich nicht tauschen.
Ob die Diskussion sinnvoll erscheint oder nicht, mag jeder selbst entscheiden.
 
nee, aber eigene Regeln ( Stvo ) zur Wald und Naturgebietbefahrung..du schlaumeier ;-)

Das ist das Waldgesetz, das hat mit der StVO garnichts zutun. Die StVO ist in ganz Deutschland gleich.
Das rumfahren mit dem MTB einschl. Pedelec das bei 25km/h die Unterstützung einstellt ist im Wald in BaWü ja nicht grundsätzlich verboten.In BaWü müssen nur die Wege mind. 2 Meter breit sein.
 
Sehr unterhaltsame Diskussion... :lol:

Mich würden ja praktische Erfahrungen mit der BadAssBox interessieren, aber die sind hier wohl nicht zu erwarten... :rolleyes:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit der BadAssBox plötzlich 50kmh (wie vom Hersteller angepriesen) möglich sind... Immerhin wird nicht die Leistung gesteigert sondern nur die Abregelung aufgehoben... Es bleiben 250Watt.

Ich vermute ja, dass das System reale Geschwindigkeiten um 35kmh in der Ebene ermöglicht. Am Berg wird mit oder ohne Tuning bei unter 25kmh Schluss sein und nur Bergab wird man bei 50kmh landen...

Wenn ich mit dem Fahrrad (motorlos) zur Arbeit fahre, dann sind dass 20km und 300hm auf Nebenstraßen und Waldwegen. An einem Guten Tag schaffe ich es hin in einer Stunde. Das sind dann glatte 20kmh Durchschnitt, zurück gehts bergab also etwas schneller... Mit nem legalen eBike könnte ich auf dem Hinweg nur 10min aber dafür einiges an Schweiß einsparen... Ein eBike hätte für mich also keine große Daseinsberechtigung. Bei ca. 35kmh würde ich schon über 20min sparen und wäre im Vergleich zum Auto nur noch 15min länger unterwegs. DAS wäre für mich ein echtes Argument für ein eBike!!!
 
S-Pedelec bringt bis zu 500 Watt aufs Hinterrad... da geht auch ein Schnitt von 40km/h, je nach Strecke... eigne Erfahrung ich hatte so ein Ding 3 Jahre (Green Mover Outlaw)
 
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@duc-mo

...zur BadAssBox kann ich dir nix sagen, nur zum Beekspeed Chip;) (was aber im Prinzip keinen Unterschied macht)

Ich habe zur Arbeit 6,5km mit 152hm und die hab ich schon in genau 10min geschafft (war aber danach tod:biggrin:)
40km/h+ auf der Ebende sind kein Thema sowie 30 an leichten Steigungen, wo man normal in der Abregelung fahren würde;)
Fahre normal so um die 15min;)

Hab mir den Chip damals eigentlich nur für den Arbeitsweg geholt.....natürlich Quatsch für die 2-3min:cool:
...wäre die Abregelung bei 28-30, käme für mich heute kein Chip mehr in Frage;)

Mein nächstes Bike wird eh ein LEVO, da entkoppelt der Motor komplett und man kann die Abregelung in Richtung 28km/h setzen:p
 
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