E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen

Mit der badassBox lässt sich das E-Bike ziemlich einfach tunen. Motorunterstützung bis zur doppelten Geschwindigkeit sind möglich. Wir haben mit Luigi Monaco, dem Macher der badassBox, gesprochen und uns mit dem Thema Chip-Tuning beim E-Bike beschäftigt. Hier findet ihr ein Interview mit Luigi Monaco und zwei Videos zum Einbau der badassBox.


→ Den vollständigen Artikel „E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen“ im Newsbereich lesen


 

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Re: E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen
Ja da hast du recht, das hätten dann die 30Watt sein müssen. Das wäre dann eine Geschwindigkeitsdifferenz von 1,2km/h
Um das ganze mal in einen praktischen Kontext zu setzen, Tour de France Sieger Chris Froome hat einen Schwellenwert von 420 Watt.
Damit du somit in den Genuss der 30 Watt extra kommst müsstest du bei einer 5% Steigung 50 Watt mehr treten als ein Tour-Profi.
In der Ebene brauchst du aber nur etwa 150Watt um die 25km/h zu fahren. Wobei hier das Zusatzgewicht wie schon mehrfach gesagt, in der Praxis keine Rolle spielt.
 
Er ist scheinbar einer von den Dreien weil die Rechtsprechung konkret beurteilt, ist immer wieder schön wenn man sich mit seinen eigenen Aussagen schlägt.
 
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Für mich bisher der dämlichste Tuner

Die Story finde ich besonders interessant, um das derzeitige Spannungsfeld zwischen Legalität und Legitimität aufzuzeigen: Zum Einen der Bereich BTMG und Strassenverkehr (wo auch versucht wird mittels der StVO, der ganzen Thematik BTMG Herr zu werden, denn alle (zumindest sehr viele) scheinen ein Recht auf den eigenen Rausch legitim zu finden) und zum Anderen der Bereich Elektrifizierung der Mobilität (wo sich anscheinend (fast) keiner so richtig bei den Pedelecs an die 25 Km/h Grenze halten mag).

Auch in diesem Thread ging es bereits um Legitimität (Nachhaltigkeit,...) und in den letzten Beiträgen vehement vor allem um Legalität (und den Folgen der Illegalität).

Nun kennt man die Story nicht genau. Es ist halt eine kurze Schmonzette aus dem Bereich "Aus aller Welt" oder "Dies und Das". Sicherlich kann man annehmen das der Betroffene nicht nur THC intus hatte, denn davon wird man normalerweise angeblich nicht aggressiv. Lassen wir das mal alles so stehen, man könnte ja mehrere Fälle durchspielen.

Das Entscheidende: Ändert man ein paar bestimmte Umgebungsvariablen an der Geschichte, dann wäre die Geschichte auf einmal total "legal" verlaufen.

Angenommen Haschisch wäre legalisiert, hätte es einen solchen "Drogenkurier" erstmal gar nicht gegeben, weil es dann keinen Grund gäbe, so einen Batzen THC illegal durch die Gegend zu kutschieren. Nehmen wir spekulativ an, er wäre sogar medizinischer Haschischkonsument, so könnte er derzeit sogar schon legal "bekifft" am Strassenverkehr teilnehmen (Der Gesetzgeber hat diesbezüglich festgeschrieben (§24a Abs.2 Satz 2 StVG), dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Substanz bestimmungsgemäß, sprich ärztlich verordnet, eingenommen wurde.). Zwei Punkte die die obigen Spannungsfelder schon mal ganz schön strapazieren dürften.

Übertragen auf unseren Bereich würde das bedeuten (damit wir die Geschichte weiter stricken können), gäbe es z.B. eine Möglichkeit mit ein paar Handgriffen (Rückspiegel dran, Helm auf, Kennzeichen an den Gepäckträger) das Pedelec legal zum S-Pedelec umzubauen (§ noch kein Gesetz vorhanden), hätten wir hier eine Geschichte die ganz anders ausgegangen wäre: Der bekiffte Fahrer mit umgebauten S-Pedelec nickt den Polizisten freundlich grinsend zu und diese bedanken sich recht herzlich, denn Sie können jetzt nach hiesiger Terrorabwehr und lokalen Parksündern endlich mal in die Bäckerei einen Kaffee trinken. Und alles ist gut. Niemand wäre aggressiv geworden, niemand hätte das Polizeiauto demoliert...
 
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die Straftat ist aber das "Fahren ohne Führerschein",...

Denke halt mal nach!

Hat ein Mofa ein Versicherungskennzeichen?

Hat ein Pedelec (25km/h) ein Versicherungskennzeichen?
Braucht ein Pedelec (25km/h) einen Führerschein?

Hat ein S-Pedelec (45km/h) ein Versicherungskennzeichen?
Braucht ein S-Pedelec (45km/h) einen Führerschein?

Wird das Pedelec (25km/h) wenn es getunt ist zu einem illegalen S-Pedelec (45km/h)?

Wenn Du es schaffst alle Fragen richtig zu beantworten und Dir dann dazu die entsprechend schon im Raum stehenden Paragraphen dazu gesellst, kommst Du ganz leicht selbst dahinter was dich erwarten würde.

:)
 
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Zum Einen der Bereich BTMG und Strassenverkehr (wo auch versucht wird mittels der StVO, der ganzen Thematik BTMG Herr zu werden, denn alle (zumindest sehr viele) scheinen ein Recht auf den eigenen Rausch legitim zu finden)

Von den BTMGlern finden die wenigsten einen Rausch legitim, der Großteil der BTMGler ist abhängig von Hasch oder Cannabis wie andere Heroin oder andere synthetische Drogen oder Aklohol konsumieren müssen.
 
Denke halt mal nach!

Hat ein Mofa ein Versicherungskennzeichen?

Hat ein Pedelec (25km/h) ein Versicherungskennzeichen?
Braucht ein Pedelec (25km/h) einen Führerschein?

Hat ein S-Pedelec (45km/h) ein Versicherungskennzeichen?
Braucht ein S-Pedelec (45km/h) einen Führerschein?

Wird das Pedelec (25km/h) wenn es getunt ist zu einem illegalen S-Pedelec (45km/h)?

Wenn Du es schaffst alle Fragen richtig zu beantworten und Dir dann dazu die entsprechend schon im Raum stehenden Paragraphen dazu gesellst, kommst Du ganz leicht selbst dahinter was dich erwarten würde.

:)

Auf so ein überhebliches arrogantes Geschreibe gehe ich nicht im Ansatz ein,.. habe irgendwie das Gefühl du bist nicht hier im Forum um dich an irgendwas zu Beteiligen, zu informieren, sondern nur um zu stänkern und provozieren....

gibts hier ne "Block" funktion?
 
BTMGlern finden die wenigsten einen Rausch legitim, der Großteil der BTMGler ist abhängig von Hasch oder Cannabis wie andere Heroin oder andere synthetische Drogen oder Aklohol

Wer Cannabis konsumiert findet es legitim es zu konsumieren. Der Sinn Deiner Aussage insgesamt erschließt sich mir nicht. Vor allem nicht was das für Schlußfolgerungen zum getätigten Beitrag bzw. Gedankengang haben soll.
 
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An "das Licht" ...

Bei deinen Buchsstabenerklärungen a)-e) ist leider einiges durcheinandergekommen. Nur weil etwas ein Einziehungsgegenstand wird ist dies noch lange kein richterliche Genehmigung für das Vernichten desselbigen vorhanden. Einige andere Werte und Aussagen lass ich mal unkommentiert so stehen auch wenn sie definitiv nicht in der angegebenen Art und Weise stattfinden würden. Aber! die Aussage bei e) bezüglich des Führerscheinenzuges ist absoluter "Unsinn" denn, du setzt mMn vorraus, dass zumindest die Klasse B vorhanden ist und diese reicht für das Führen von E-bikes bis 45 km/h, egal ob illegal getunt oder nicht, aus.
Nichts für ungut aber man liest hier einfach zu viel Halbwissen ;)

Das Beispiel ist eine Antwort auf tib. Dieses Beispiel - in dem ab b.) der Richter involviert ist - sollte tib lediglich aufzeigen, wieviel Schritte nötig sind, damit es überhaupt zu einem Gerichtsurteil kommt, und somit erklären wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, Gerichtsurteile über getunte Pedelecs zu finden, da erstens kaum Jemand so blöd ist, und aufs Äußerste geht, wenn die Schuldfrage von vornherein klar ist, und dass auch seltenst - wie bei den vielen anderen Tuningurteilen - ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel sind solche Urteile zudem Einzelfallentscheidungen. Und man muss froh sein, dass es bisher noch kein Urteil von öffentlichem Interesse gibt.
Halbwissen besteht immer auf allen Seiten... ...bis zur Urteilsverkündung. Dann weiß man es. Bei jedem Beispiel, das hier - egal von wem genannt wird- und das Jeder oft nach seinen Erfahrungen und Recherchen kund tut, gilt letztlich die alte Juristenweisheit: "...es kommt darauf an..."

Also kurz: Der Weg zu einem verlinkbarem Pedelectuninggerichtsurteil ist sehr lang, weshalb es da für den Laien kaum möglich sein wird etwas zu finden.
 
Das Beispiel ist eine Antwort auf tib. Dieses Beispiel - in dem ab b.) der Richter involviert ist - sollte tib lediglich aufzeigen, wieviel Schritte nötig sind, damit es überhaupt zu einem Gerichtsurteil kommt, und somit erklären wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, Gerichtsurteile über getunte Pedelecs zu finden, da erstens kaum Jemand so blöd ist, und aufs Äußerste geht, wenn die Schuldfrage von vornherein klar ist, und dass auch seltenst - wie bei den vielen anderen Tuningurteilen - ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel sind solche Urteile zudem Einzelfallentscheidungen. Und man muss froh sein, dass es bisher noch kein Urteil von öffentlichem Interesse gibt.
Halbwissen besteht immer auf allen Seiten... ...bis zur Urteilsverkündung. Dann weiß man es. Bei jedem Beispiel, das hier - egal von wem genannt wird- und das Jeder oft nach seinen Erfahrungen und Recherchen kund tut, gilt letztlich die alte Juristenweisheit: "...es kommt darauf an..."

Also kurz: Der Weg zu einem verlinkbarem Pedelectuninggerichtsurteil ist sehr lang, weshalb es da für den Laien kaum möglich sein wird etwas zu finden.

Verstehe auf was du raus wolltest. Wäre hilfreich das nächstes Mal auch kenntlich zu machen, da die Beispiele etwas absurd waren.
 
..und alle die hier " illegal " schreien, sollten sich mal die stvo der Bundesländer anschauen ( speziell fahren im Wald ),
wo man mit seinem nicht stvzo komformen MTB überhaupt fahren darf..also still halten...
 
Es gibt einen Unterschied , ob das gleich einen Straftatbestand erfüllt, ist deine persönliche Meinung ohne Beweis.
Persönliche Meinung ohne Beweis?
http://www.polizei-dein-partner.de/...ehr/artikel/getunte-pedelecs-tuning-kits.html
Wenn man sein Pedelec auf diese Weise tunt, darf man damit nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, da sich durch das erhöhte Tempolimit die Bauart geändert hat. Dann können schnell Strafen drohen.“ Man muss etwa mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen – dafür droht eine empfindliche Geldstrafe und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer noch gar keinen Führerschein hat, dem droht außerdem eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Im Einzelfall kann sie sogar für immer angeordnet werden.
Bist du auch anderer Meinung als die Polizei, die ja keine "persönlichen Meinungen" verbreitet?
 
Es gibt einen Unterschied , ob das gleich einen Straftatbestand erfüllt, ist deine persönliche Meinung ohne Beweis.

Jaja, du mit deinen 'Beweisen'. Kenn ich noch von damals, aus dem Kindergarten. Denk dir doch mal ne neue Leier aus, du langweilst mittlerweile alle.

Nicht StVZO konform --> Ordnungswidrigkeit
illegal getuntes Pedelec, welches nach Manipulation mehr als 25 kmh fährt --> Straftat
 
Jaja, du mit deinen 'Beweisen'. Kenn ich noch von damals, aus dem Kindergarten. Denk dir doch mal ne neue Leier aus, du langweilst mittlerweile alle.

Nicht StVZO konform --> Ordnungswidrigkeit
illegal getuntes Pedelec, welches nach Manipulation mehr als 25 kmh fährt --> Straftat

Blabla ... ohne fundiertes Wissen, wird doch ständige Wiederholung auch nicht spannender.
 
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