Also ihr habt keine Ahnung.. aber eine feste Meinung, ok.
...ich verstehe Deine Aussage in Bezug auf Deine vorangegangene Fragestellung nach Gesetztestexten und Gerichtsurteilen nicht, in dem Zusammenhang zu den Links der Gesetzestexte.
Was die Gerichtsurteile betrifft, hier nochmal mehr Hintergrundinformation, die ich fälschlicherweise als gegeben und von mir ausreichend erklärt, voraussetzte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Publikation_von_Gerichtsentscheidungen
Um Dir das mit einem Beispiel zu erläutern:
Max Müller wird von der Polizei mit Verdacht des Tunings gestoppt.
a.) Müller gibt es zu und verhält sich kooperativ. Die Polizei zieht das Dongle ein, er bekommt eine OWi über ca. 80€ und das wars oftmals. Niemand erfährt öffentlich davon.
b.) Müller bestreitet es. Die Staatsanwalt und ein Richter kommen ins Boot. Das Rad wird eingezogen und nach mehreren Jahren der Verschrottung zugeführt. Müller bekommt einen Strafbefehl über (bsp.) 1.500€ (man gilt dann als vorbestraft und es wird im pol. Führungszeugnis vermerkt). Auch dies bleibt im Allgemeinen nicht öffentlich.
c.) Müller bestreitet es, und leitet rechtliche Schritte gegen die Beschlagahmung ein. Es wird nun noch ein Rechtsanwalt und ein Gutachter eingeschaltet. Das Tuning wird bestätigt. Das Rad wird verschrottet, Müller muss die 1.500€ zahlen, und zusätzlich den Aufwand der über den ersten Strafbefehl hinaus ging, also zusätzlich Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Verschrottung, Gutachter, Rechtsanwalt. Das sind dann nochmal 1.500€. Und immer noch gibt es kein Aktenzeichen für Forenteilnehmer.
d.) Müllers Anwalt geht gegen die Beschlagnahme und den Strafbefehl vor. Es kommt nun erstmalig zu einer Gerichtsverhandlung. Gutachten, Gegengutachten, Dashcam der Polizei, Ortsbegehung, etc. bestätigen das Tuning. Der Richter schlägt einen Vergleich ohne Verurteilung vor. Müller trägt alle Kosten. Das bewegt sich nun bereits bei knapp 10.000€. Auch hier gibt es keine Veröffentlichung.
e.) Müller verweigert den Vergleich. Es kommt zum Urteil. Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr, 3.000€ Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens.
Da weder in der Person des Herrn Müller, noch in dem Fall "illegales Tuning eines Fahrzeugs; die 100.000ste verhandelte Version" kein öffentliches Interesse besteht, kommt es zu keiner Veröffentlichung, nicht mal in der NjW.
Gegen Gebühr kann man - sofern man weiß welches Gericht wann urteilte - eine anonymisierte Version des Urteils erhalten. Also erst wenn ein Urteil gefällt wurde, wie unter e.) , wäre das möglich. Von a.) bis d.) kommt es nur bei besonderer Bedeutung an die Presse. Das heißt, wenn 10.000 getunte Pedelecs erwischt werden, dann kommt es letztlich nur bei einem von 10.000 Fällen zu einem Gerichtsurteil, weil bei halbwegs klarer Beweislage jeder Anwalt seinen Mandanten vor Schaden schützen wird.
Doch wie ich schon vorschlug; bei Deiner Rechtschutzversicherung kannst Du Chancen haben, umsonst und auf direktem Wege an solch ein Urteil zu kommen, wenn dies für Dich von Belang ist, was ich Deiner Art der Kommunikation entnehmen muss. Ich selbst benötige dies nicht, da ich die Rechtslage kenne. Die Verlinkung eines (Amts-LG)Gerichtsurteils selbst, hat zudem auch nur sehr begrenzte Aussagekraft, da es sich um fast immer um Einzelfallbetrachtungen handelt. Die Gesetzestexte, die ich hier in #141 verlinkte, wären dann die Entscheidungsgrundlage für solch ein Urteil. Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Erklärung weiterhelfen.