E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen

Mit der badassBox lässt sich das E-Bike ziemlich einfach tunen. Motorunterstützung bis zur doppelten Geschwindigkeit sind möglich. Wir haben mit Luigi Monaco, dem Macher der badassBox, gesprochen und uns mit dem Thema Chip-Tuning beim E-Bike beschäftigt. Hier findet ihr ein Interview mit Luigi Monaco und zwei Videos zum Einbau der badassBox.


→ Den vollständigen Artikel „E-Bike Tuning – wir haben mit einem Hersteller gesprochen“ im Newsbereich lesen


 
@fub naja ich glaub das ist so ein Thema was man tasächlich nur richtig beurteilen kann wenn man ein eBaik kontinuierlich benutzt im Alltag! Das mit der Trittfrequens ist doch beim Normalen Rad auch so...fährst du nicht in deiner Optimalen Frequenz dann ist es Krafzährend...entweder trittst du dann zu schnell oder brauchst zu viel Kraft...aber das ist sicher auch eine rein persönliche Ansicht dazu kann man stehen wie man will und glauben oder nicht :) aber ein Anschub für 1-2 Sekunden bringt rein garnichts dann kann ich auch bei den 27km/h bleiben da hab ich es ja so zumindestens bei den Boschmotor den ich in meinem eMTB habe...

Jo wenn natürlich die Strecke nur aus einer Ebene besteht dann ist natürlich der Schnitt 40km/h Ich wohn im Schwarzwald fahre erst mal 700hm auf 15km Bergab dann paar km auf der Ebene und den rest Bergauf...naja ist ja auch egal...
 
Erstmal frohe Ostern an alle:)

Hier läuft in der Argumentation einiges schief. Nahezu jedes Umwelt-Argument was gegen Tuning spricht ist bereits widerlegt worden und meiner Meinung nach auch zurecht. Ein getunter Motor ändert die Reichweite höchstens ins negative. Also wieso sollten entfernte Winkel dadurch vermehrt erreicht werden? Das wäre dann eher ein Argument gegen E-bikes im Allgemeinen. Aber bevor jetzt einer auf dieses Argument aufspringt... die Locals die mit eingenen Bussen die Straße hochfahren um dann mir ihren Downhill-bikes überall mit völlig überzogenen Geschwindigkeiten runterbrettern, dabei in jeder Kurve das Hinterrad blockieren lassen ect.ect. gehören dann "100 mal" mehr verboten.

Dazu fällt es mir schwer immer wieder rechtliche Nonsense zu lesen. Sofern ein Motor unter 45 km/h getrunt wird, welche "unzähligen" Straftaten leigen denn dann vor?
•Erlöschen der BE (§ 4(1) FZV)
-- Verstoß §§ 19ff, 69a StVZO i.V.m § 24 StVG - nur eine Ordnungswidrigkeit
•Fehlendes Versicherungskennzeichen § 4(:relievedface:S.1 i.V.m §26(1)S.1 FZV
-- Verstoß § 1 PflVG strafbar nach § 6 PflVG - grundsätzlich Geldstrafe
•§ 36(2) StVZO Profiltiefe mindestens 1mm
-- nur eine Owi gemäß § 96a i.V.m §24 StVG
•§ 21a(2) StVO Helmpflicht?wenn überhaupt -
-- nur eine Owi gemäß § 49 StVO i.V.m §24 StVG

Also ich sehe nirgends einen Grund, dass jemand "mit einem Bein im Knast steht". Natürlich gibt es noch den theoretischen schweren Verkehrsunfall, wobei dann im Extremfall eine körperliche Behinderung des Unfallgegners zurückbleibt. Somit dann aufgrund mangelndes Versicherungsschutzes die Privatinsolvenz ansteht.

Das alles soll nicht dazu dienen Tuning in irgend einer Weise zu befürworten. Ich bin auch offen für weitere rechtliche Argumentationen, habe sicher nicht alles gefunden.
Was ich mir davon erwünsche wäre eine sachlichere Diskussion oder eventuell, falls hier danke einiger Spezialisten nicht möglich, einen eigenen neu eröffneten Beitrag.

Was mich persönlich interessieren würde, wieso, wenn man die 25 km/h Grenze ernst nimmt die meisten Hersteller erst bei 27/28 km/h abriegeln. Was wäre hierbei der Fall sollte es zu einem Unfall kommen?
Bevor jemand behauptet das sei kein Problem, bitte noch einmal überlegen warum dann 29/30 illegal ist...

Im Endeffekt bleibe ich als sportlicher Fahrer dem durch das E-bike vorallem im uphill jede Menge mehr Spaß erlaubt wird dabei, dass die Idee von Lutz-Scheffer nahe an eine Ideallösung kommt. Unabhängig von der von ihm angegebenen Wattzahl sollte das Ziel durch eine minimale Unterstützung über 25 km/h darin liegen, das E-bike wieder auf das Nieveau eines noramle Fahrrades "zu heben". Stören sollte und dürfte diese Argumentation keine, der nicht grundsätzlich gegen E-bikes ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist und bleibt eine Straftat
Würdest du diese Aussage bitte entweder belegen oder zukünftig unterlassen?

Verkehrsrechtlicher Bezug:
Eine Straftat ist eine mit schwerwiegenderen Sanktionen als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das für den Betroffenen lediglich als "Denkzettel" dienen soll, belegte Handlung.
Hierfür alleine fehlt ja bisher jeglicher Beleg oder auch nur die Aussage eines/einer Betroffenen, der/die in _irgendeiner_ Form für Ebiketuning belangt, geschweige denn im gesetzlichen Sinne einer Straftat sanktioniert worden wäre.

Allg. rechtlicher Bezug (nach BPB):
Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein...
(die restlichen Punkte _könnten_ relevant sein, daher hab ich sie weggelassen)
 
Dazu fällt es mir schwer immer wieder rechtliche Nonsense zu lesen. Sofern ein Motor unter 45 km/h getrunt wird, welche "unzähligen" Straftaten leigen denn dann vor?
•Erlöschen der BE (§ 4(1) FZV)
-- Verstoß §§ 19ff, 69a StVZO i.V.m § 24 StVG - nur eine Ordnungswidrigkeit
•Fehlendes Versicherungskennzeichen § 4:)relievedface:S.1 i.V.m §26(1)S.1 FZV
-- Verstoß § 1 PflVG strafbar nach § 6 PflVG - grundsätzlich Geldstrafe
•§ 36(2) StVZO Profiltiefe mindestens 1mm
-- nur eine Owi gemäß § 96a i.V.m §24 StVG
•§ 21a(2) StVO Helmpflicht?wenn überhaupt -
-- nur eine Owi gemäß § 49 StVO i.V.m §24 StVG

Danke, sehe ich ähnlich und weit und breit keine Straftat.


Also ich sehe nirgends einen Grund, dass jemand "mit einem Bein im Knast steht". Natürlich gibt es noch den theoretischen schweren Verkehrsunfall, wobei dann im Extremfall eine körperliche Behinderung des Unfallgegners zurückbleibt. Somit dann aufgrund mangelndes Versicherungsschutzes die Privatinsolvenz ansteht.
Wobei dies auch erstmal zu klären wäre. Bei der KFZ-Haftpflicht gibt es meines Wissens nach Obergrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer von der Versicherung in Regress genommen werden kann. Die scheinen relativ mild zu sein (habe mal was von 5000€ gehört, weiss aber nicht, ob das stimmt und es interessiert mich nicht genug, um es zweifelsfrei herauszufinden). Könnte eventuell in Bezug auf die Private Haftpflicht genauso sein.
Wahrscheinlich hat auch keine Versicherung ein Interesse, hier eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen...


Was mich persönlich interessieren würde, wieso, wenn man die 25 km/h Grenze ernst nimmt die meisten Hersteller erst bei 27/28 km/h abriegeln. Was wäre hierbei der Fall sollte es zu einem Unfall kommen?
Bevor jemand behauptet das sei kein Problem, bitte noch einmal überlegen warum dann 29/30 illegal ist...

Das ist die Toleranz, die den Herstellern zugestanden wird. Einige spielen recht erfolgreich damit, da die tatsächliche Abriegelgeschwindigkeit (also ob 25 oder 27,2km/h) von der gewählten Unterstützungsstufe abhängt (kann aber auswendig nicht mehr sagen, welche/r).
Flyer zumindest hat vor einigen Jahren offen kommuniziert, dass sie es anderen Herstellern gleichtun und die Toleranzgrenze ausschöpfen werden.
Hier stelle ich mir die Frage, ob das Überschreiten der Toleranz(-grenze) aufgrund geänderter Bereifung bereits ausreicht, um in die Grauzone des Tunings eingedrungen zu sein.
Die Toleranz wurde ja geschaffen, um eben solcherart Änderungen zu ermöglichen, ohne die gesetzliche Grenze zu überschreiten. Wenn sie nun bereits von den Herstellern ausgeschöpft ist, könnten andere Reifen mit grösserem Abrollumfang ein wirksames Mittel sein, den Regularien zuwiderzuhandeln.
 
Was mich persönlich interessieren würde, wieso, wenn man die 25 km/h Grenze ernst nimmt die meisten Hersteller erst bei 27/28 km/h abriegeln. Was wäre hierbei der Fall sollte es zu einem Unfall kommen?
Bevor jemand behauptet das sei kein Problem, bitte noch einmal überlegen warum dann 29/30 illegal ist...
Ich will nicht behaupten, dass die Abregelung erst bei 27/28 km/h kein Problem ist, sondern das es legal ist. (Dieser Punkt hatte mich vor einiger Zeit mal interessiert.):
* Anmerkung: Im Sommer 2009 ist die neue europäische Norm EN15194 "Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC-Fahrräder" herausgegeben worden. Diese definiert u. a., mit welcher Toleranz die Elektrofahrräder die Geschwindigkeitsgrenze einhalten müssen. Es gilt eine Toleranz von +/- 10% und die Messgeräte dürfen eine Toleranz von +/- 5 % haben. Damit ist es noch legal, wenn das Fahrrad erst ab ca. 28 km/h keine Motorkraft mehr zur Verfügung stellt.
Damit dürfte ein Unfall innerhalb dieser "Toleranzgrenze" aus meiner Sicht kein Problem sein.
 
Ich will nicht behaupten, dass die Abregelung erst bei 27/28 km/h kein Problem ist, sondern das es legal ist. (Dieser Punkt hatte mich vor einiger Zeit mal interessiert.):

Damit dürfte ein Unfall innerhalb dieser "Toleranzgrenze" aus meiner Sicht kein Problem sein.

Danke für die Info :)
Dann kann ich nur hoffen, dass Shimano ihren 8000 auch diesbezüglich anpasst;)
 
Und wie ich schon geschrieben habe, klar ist das ein rein egoistisches Motiv von mir.

Mir sind Leute die einwenig egoistisch denken 1000 mal lieber als die, die aus jedem Weg meinen einen Hotspot machen zu müssen.

-------

Gleicht doch mal die 27/28 mit einem GPS Gerät ab, ihr werdet merken das sind dann auch nur 25km/h. Und zudem muss es ja eine Tolleranz geben, denn wenn Ihr andere Reifen montiert habt ihr eine minimale Abweichung von Raddurchmesser was wiederrum Einfluss auf die Abregelung hat.

Yamaha regelt laut Tacho bei 26,8km/h ab, am GPS sind es dann 25,2km/h
 
Zuletzt bearbeitet:
* Anmerkung: Im Sommer 2009 ist die neue europäische Norm EN15194 "Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC-Fahrräder" herausgegeben worden. Diese definiert u. a., mit welcher Toleranz die Elektrofahrräder die Geschwindigkeitsgrenze einhalten müssen. Es gilt eine Toleranz von +/- 10% und die Messgeräte dürfen eine Toleranz von +/- 5 % haben. Damit ist es noch legal, wenn das Fahrrad erst ab ca. 28 km/h keine Motorkraft mehr zur Verfügung stellt.

Danke, konnte bisher nur vermuten, dass auch in BRD dem Gesetz eine Ausführungsbestimmung zur Seite gestellt wird.

Damit ist klar: Jeder Hersteller kann oberhalb von 25km/h problemlos ein Fade-Out programmieren und eine Tacho-Voreilung einstellen. Damit ist die "Gummiwand" sowohl physisch also auch psychologisch vermeidbar.

Anzunehmen, dass der Gesetzgeber die absolute Limite hochsetzt und den führerscheinlosen Elektrovelos ermöglicht, die überigen Velofahrer auf der Anfahrt auf dem Radweg wie Kippstangen zu umkurven, halte ich persönlich für Tagträumerei.
 
@mohubig dann hast du dich mit deiner von mir zitierten Aussage vielleicht etwas unpassend ausgedrückt, aber wie du sagst, eigentlich ist es egal. Die 2-3 Sekunden sollten bei E-Mtbs nur für kurze Antritte, etwa auf Trails über einen steilen,verwurzelten Gegenanstieg gemeint sein und nicht auf der Straße helfen die Durchschnittsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Zur Frequenz, die ändert sich bei gleicher Geschwindigkeit nun mal nicht in Abhängigkeit zum Motor, sondern in Abhängigkeit zum eingelegten Gang, daher auch mein Verweis auf den Umwerfer.

@Johannes7 klar reduziert Tuning die Reichweite. Wenn ich aber (ich male jetzt mal richtig schwarz) die ersten 1500hm mit der Gondel mache, dann nochmal 500hm zur Hütte fahre, hier den auf dieser Strecke halb leer gesogenen Akku volllade und dann nochmal 500hm mache, reicht die Reichweite plötzlich doch für entlegenere Winkel. Wenn ich dazu noch davon ausgehe, dass ein anderes Tuning betrieben wurde, so dass der Motor die Kraft nicht nur ver 2,75 facht, sondern vielleicht vervierfacht, wird der ehemals einsame Pass auf einmal für eine Vielzahl erreichbar.

Und nochmal zu den 50Watt zusätzlich, an einer Steigung fährt praktisch kein Mtbler und auch kein Pendler mehr als 27km/h, hier brauche ich die Leistung am Pedelec also nicht. In der Ebene spielt das zusätzliche Gewicht des Pedelec nur beim Beschleunigen eine Rolle (und zugegeben minimal beim erhöhten Rollwiderstand durch das Mehrgewicht, den würde ich mal auf grob 3-5 Watt schätzen), hier würden die 50 Watt also auch praktisch nicht benötigt.
Wer dazu auch noch behauptet, dass 50 Watt nicht viel sind, soll bitte mal überlegen wie lange er/sie benötigt um die eigene Dauerleistung um 50 Watt zu erhöhen.
 
Würdest du diese Aussage bitte entweder belegen oder zukünftig unterlassen?

...ich bin zwar nicht gefragt worden... ...doch hier mal zwei Beispiele, in Sekundenschnelle gefunden:

http://www.motor-talk.de/news/hohe-strafen-fuer-illegal-aufgemotzte-e-bikes-t5763704.html

http://www.elektrobike-online.com/n...hrt-in-die-gesetzlosigkeit.1269992.410636.htm

...und Google spuckt dazu noch viel mehr aus.

Was das Zivilrecht betrifft, also die Regressforderungen der Versicherungen, ist es richtig, dass es in vielen Privathaftpflichtverträgen Deckelungen zwischen 5.000 und 10.000€ bei grober Fahrlässigkeit gibt. Das ist die eine Sache. Weiterhin zahlt keine Versicherung bei Vorsatz oder einer Straftat (was die Versicherung schon im Eigeninteresse vor Gericht durchdrückt, wie etliche Fälle aus anderen Tuningszenen zeigen). Der Vertrag wird fristlos gekündigt, andere Versicherer nehmen nicht mehr an, und... ...man ist in voller Höhe zu Regress verpflichtet , inklusive Pfändung, etc. . Fast jede Privathaftpflicht bietet deshalb für den Privathaftpflichtversicherten auch einen Forderungsausfallschutz an. Das heißt, wenn Du mir mit Deinem getunten MTP einen Schaden zufügst, zahlt Deine Haftpflicht nicht. Da Du (unterstellt) nicht (vollumfänglich) zahlungsfähig bist, zahlt meine Haftpflichtversicherung mir meinen Schaden, und hält sich an Dir gütlich. Derartige Regressforderungen sind (unter Vorbehalt der Aktualität) meiner Kenntnis nach im Falle einer Privatinsolvenz von ebenjener ausgeschlossen. Also bei einem Schaden von bsp. 200.000€ ist da schnell Omas Häuschen weg. Ob etwas Vorsatz oder doch nur grobe Fahrlässigkeit war, entscheidet im Einzelfall das Gericht. Doch auch hier ist aus anderen Bereichen durch etliche einschlägige Urteile bekannt, dass eine willentlich hervorgeführte Manipulation ( bsp. Türklinke unter Strom gesetzt um Einbrecher abzuschrecken, und der Briefträger verletzt sich; Dongle zur Leistungssteigerung im KFZ an die Diagnosebuchse gesteckt, und ABE und Versicherungsschutz erlöschen, etc. ) als Vorsatz eingestuft wird.

https://www.tarifcheck.de/haftpflichtversicherung/vorsatz/

Alles was ich hier von den Tuningbefürwortern lese, ist, dass sie ja "verantwortungsvoll" mit ihrem Tuning umgehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies; man übernimmt die Verantwortung und handelt somit mit einem klaren Vorsatz.

Ich habe es schon manchmal geschrieben: Ich kann absolut nachvollziehen, dass ein Pendler mit der 25 Km/h Grenze sehr unzufrieden ist. Das wäre ich auch... ...und ich würde dann eben zu einem S-Pedelec greifen. Bei einem Mountainbike hingegen, das auch "artgerecht" gefahren wird, erschließt sich mir der Sinn eines Tunings nicht. Doch das ist lediglich meine persönliche(!!) Meinung. Ich habe immer wieder , in teils deutlicher Formulierung, versucht aufzuzeigen, welche Folgen das illegale Tuning für den Einzelnen, für die Gruppe der Pedelecnutzer und für die Allgemeinheit hat. Natürlich kann ich nicht beweisen, dass das illegale Tuning zu negativen Konsequenzen für die MTP-Szene - und eigentlich sollte es hier nur darum gehen - führt. Ich kann nur, aus multipler Erfahrung, Schlussfolgerungen aus der bisherigen Vergangenheit ziehen. Ehrlich gesagt, ist es mir mittlerweile egal, wohin einerseits diese Diskussionen führen, und wohin andererseits die gelebte Praxis führt. Ich halte mich an die Regeln. Und ich werde mich weiter an der Diskussion beteiligen, so wie ich es bereits in diesem Thread tat. Falsche Behauptungen, Faktenverzerrung durch einseitige Berichterstattung, etc. werde ich weiter entsprechend erörtern.

p.s.: E-MTB News hat sich immer noch nicht zu der Textänderung geäußert. Der Text des 12.4. war ja ein Anderer als Der der nun zu lesen ist. Da der Text ohne Hinweis und kommentierung geändert wurde, halte ich diese Manipulation für sehr bedenklich, und sie bestätigt eine bestimmte Klientel in ihrem "Lügenpresse"-Geschrei. Hier erwarte ich von einer Redaktion ehrliche und offene Kommunikation. Dieses Verhalten der e-mtb-news hat mich enttäuscht.
 
Danke, konnte bisher nur vermuten, dass auch in BRD dem Gesetz eine Ausführungsbestimmung zur Seite gestellt wird.

Damit ist klar: Jeder Hersteller kann oberhalb von 25km/h problemlos ein Fade-Out programmieren und eine Tacho-Voreilung einstellen. Damit ist die "Gummiwand" sowohl physisch also auch psychologisch vermeidbar.

Anzunehmen, dass der Gesetzgeber die absolute Limite hochsetzt und den führerscheinlosen Elektrovelos ermöglicht, die überigen Velofahrer auf der Anfahrt auf dem Radweg wie Kippstangen zu umkurven, halte ich persönlich für Tagträumerei.

...ja, die "Gummiwand" ist klar vermeidbar. Das hatte ich auch schon mehrfach mit Beispielen beschrieben, auf die die Tuningbefürworter verständlicherweise nicht eingehen. Das Rotwild-Brose hat mit der SW 4.0.1 keine Gummiwand mehr. Beim Bosch kann man mit Hilfe das Nyon, die Leistungcharakteristik eintsprechend sanft anpassen (hab ich bei mir gemacht) .
 
@mohubig
Und nochmal zu den 50Watt zusätzlich, an einer Steigung fährt praktisch kein Mtbler und auch kein Pendler mehr als 27km/h, hier brauche ich die Leistung am Pedelec also nicht. In der Ebene spielt das zusätzliche Gewicht des Pedelec nur beim Beschleunigen eine Rolle (und zugegeben minimal beim erhöhten Rollwiderstand durch das Mehrgewicht, den würde ich mal auf grob 3-5 Watt schätzen), hier würden die 50 Watt also auch praktisch nicht benötigt.
Wer dazu auch noch behauptet, dass 50 Watt nicht viel sind, soll bitte mal überlegen wie lange er/sie benötigt um die eigene Dauerleistung um 50 Watt zu erhöhen.

Volle Zustimmung!
ich fahr mit dem emtb in der Ebene praktisch die selbe Geschwindigkeit wie mit einem vergleichbaren Bike (in diesem Fall Plus reifen). Mit den anderen bin ich minimal schneller, aber mehr als 1-2 km/h macht es nicht aus (das Mehrgewicht ist vernachlässigbar, der Tretwiderstand des Bosch Motor effektiv geringer als gefühlt, der Löwenanteil ist der Luftwiderstand). Mein Bike regelt auch relativ sanft aus (bei ziemlich genau 25 km/h laut GPS), sodass ich das "gegen eine Wand fahren" nicht nachvollziehen kann. Aus diesem Grund ist für mich ein Tuning auch nicht interessant (im Hinblich auf rechtliche Konsequenzen), da es wenig Unterschied machen würde.

An Steigungen sind 25 km/h nicht mehr zu überschreiten, hier gibt es tatsächlich eine Wand. Aber nur, weil ich ich diese Steigungen selbst mit dem Renner nicht schneller Fahren könnte. Also wieder nicht das 25 km/h limit dran Schuld.

Natürlich würde ich eine sanftes Abriegeln bis 30 km/h befürworten, ebenso 50 W extra Leistung (die mehr als genug sind, den zusätzlichen Energieverbrauch des ebikes auszugleichen). Macht mehr Spass, und wenn's eines Tages legal sein soll, gerne her damit.
 
Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Straftatbestand. Paragraph 6 war es glaub ich im Pflichtversicherungsgesetz.
Ich bestreite nun einfach, dass durch eine nicht regelkonform aussetzende Unterstützung eine Versicherungspflicht automatisch herbeigeführt wird und kann auch aus den, deinem Beitrag folgenden und aus der Hüfte geschossenen, ergoogelten Links nichts gegenteiliges ersehen.
Die einen beziehen sich direkt wieder auf S-Pedelecs, die anderen verwenden wohl nicht ohne Grund den Konjunktiv.

Ich geh radeln...
 
Ich bestreite nun einfach, dass durch eine nicht regelkonform aussetzende Unterstützung eine Versicherungspflicht automatisch herbeigeführt wird und kann auch aus den, deinem Beitrag folgenden und aus der Hüfte geschossenen, ergoogelten Links nichts gegenteiliges ersehen.
Die einen beziehen sich direkt wieder auf S-Pedelecs, die anderen verwenden wohl nicht ohne Grund den Konjunktiv.

Ich geh radeln...
Fährst du durch Tuning mehr als 25 kmh ist es eine Straftat, kannst du drehen und wenden wie du willst. So ist nunmal die Rechtslage.

Die Links kamen nicht von mir, das aber nur am Rande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben