Ich führe mich als Besucher auch entsprechend auf. Ich fahre auf Sicht, ich mache keine Bremsspuren, ich halte an, wenn ein Fuchs/Reh/sonstwas auf dem Weg sitzt, und warte bis das Tier weg ist. Ich benutze nur Wege/Pfade und fahre nicht quer durch.
ich verstehe nur den Sinn dieser Regelung nicht. Vor allem wenn ich beim Fahren weniger Flurschaden anrichte als beim Gehen. Der Weg ist als Rundwanderweg um die Gemeinde Weingarten/Baden ausgewiesen. Nächstes Jahr dürfte er durch die Heerscharen von Rentnern, die immer zu viert nebeneinander Laufen müssen, und sich dabei anschreien, weils Hörgerät nicht geht, eh die 2m Breite erreicht haben. Dann ist alles wieder legal.
Diesen Pfad fahre ich seit 26 Jahren, und jetzt darf ich auf einmal nicht mehr? Mit einer unsinnigen Begründung?