Ja, viel Glück.Zum 1000 mal, das gilt für Gewerbe und Hersteller, NICHT für Privatpersonen.
Informier dich einfach über CE.
CE benötigst du, wenn du etwas in der EU in den Handel bringen willst. --> Hersteller und Gewerbe.
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Ja, viel Glück.Zum 1000 mal, das gilt für Gewerbe und Hersteller, NICHT für Privatpersonen.
Informier dich einfach über CE.
CE benötigst du, wenn du etwas in der EU in den Handel bringen willst. --> Hersteller und Gewerbe.
Das ist nicht richtig. CE hat überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun und Haibike auch nicht. Gewährleistung ist Sache des Händlers.Das hat was mit der CE Kennzeichnung zu tun, alle E- bikes müssen die haben, deshalb ist ein Umbau auch eigentlich nicht erlaubt und Haibike fein aus jedweder Haftung raus.
Klingt komisch, ist aber so.
Fahrrad wird am Dienstag (endlich) abgeholt. Hoffe in wenigen Tagen (wohl eher Wochen nehme ich an) berichten zu könnenMacht wie ihr für richtig haltet.
Könnt ja dann von euren Erfolgen bei Haibike hier berichten.
Viel Glück.
Frei nach dem Motto: Komm mir nicht mit Argumenten, ich habe eine vorgefasste Meinung!Da hat manch Missionar im Dschungel mehr Erfolg.
Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.Zum 1000 mal, das gilt für Gewerbe und Hersteller, NICHT für Privatpersonen.
Informier dich einfach über CE.
CE benötigst du, wenn du etwas in der EU in den Handel bringen willst. --> Hersteller und Gewerbe.
Das hat NICHTS mit den Garantiebedingungen des Herstellers zu tun
Welchen Teil von „Der Hersteller (Haibike) hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung durch den Händler zu tun“ hast Du nicht verstanden?Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.
Mir dieser CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller ( Gewerbe) für die Sicherheit seines Produktes und haftet unter Umständen dafür.
Jetzt kommst Du und baust lustig nach deinem Gusto um und hast irgendwann einen Unfall, weil vielleicht irgendwas von deinem Umbau nicht richtig funktioniert hat.
Willst Du dann, bei der Zivilgerichtsverhandlung, bei der es um Deine Ansprüche gegen den Hersteller (Gewerbe) geht, mit Argumentation auftrumpfen?
Hä?Haibike ( Hersteller/ Gewerbe) bringt ein Radmodell als Gesamtpaket, mit entsprechender CE-Kennzeichnung, auf den Markt.
Mir dieser CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller ( Gewerbe) für die Sicherheit seines Produktes und haftet unter Umständen dafür.
Jetzt kommst Du und baust lustig nach deinem Gusto um und hast irgendwann einen Unfall, weil vielleicht irgendwas von deinem Umbau nicht richtig funktioniert hat.
Willst Du dann, bei der Zivilgerichtsverhandlung, bei der es um Deine Ansprüche gegen den Hersteller (Gewerbe) geht, mit Argumentation auftrumpfen?
Bei CE bin ich mit dir einig. Beim Händler nicht. Der Händler ist der verlängerte Arm des Hestellers, alle Gewärleistungsaktionen müssen über ihn laufen. Letztendlich ist Haibike der Gewährleistungsgeber.Das ist nicht richtig. CE hat überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun und Haibike auch nicht. Gewährleistung ist Sache des Händlers.
Ich bin komplett locker, ich war der Meinung, das Thema w: „Haibike lehnt Gewährleistung nach Umbau ab“Hä?
Wann war denn das überhaupt Gegenstand des Themas?
Chill mal....
Hä? Was willst du jetzt von mir?Aber, Du kannst natürlich umbauen (Privatperson), das Haibike Logo und CS-Kennzeichnung entfernen, dass Bike in Punkhead umbenennen, es nicht in den Handel bringen.
Dann dürfte alles ok sein, erleichtert auch ungemein die Gewährleistungs-Ansprüche.
Das stimmt einfach nicht. Ich bin selber Händler, wenn auch nicht aus der Fahrradbranche. Der Händler ist gegenüber den Endkunden gewährleistungspflichtig. Der Hersteller gegenüber dem Händler ebenso. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Es gelten auch vollkommen andere gesetzliche Regeln.Der Händler ist der verlängerte Arm des Hestellers, alle Gewärleistungsaktionen müssen über ihn laufen. Letztendlich ist Haibike der Gewährleistungsgeber.
Stimmt, da bin ich völlig bei Dir/ Euch.Der Rahmenbruch hat aber nunmal gar nichts mit der CE-Kennzeichnung oder dem Umbau des Kettenblatts von 2-fach zu 1-fach zu tun!
Ist das alles was Du so beizutragen hast?Beratungsresistent, austherapiert, keine weitere Erstattungsmöglichkeit durch die Krankenkasse.....
Sag mal, bist Du vielleicht der Forumstroll und ich bin darauf reingefallen? Man kann mir ja nun wirklich vieles vorwerfen, aber sicher nicht, dass ich nicht alle Register in Sachen Argumentation und Erklärung gezogen habe.Ist das alles was Du so beizutragen hast?
Ach ja, dass kannst Du unter Lebenserfahrung zusammenfassen.Beratungsresistent, austherapiert, keine weitere Erstattungsmöglichkeit durch die Krankenkasse.....