Und wenn der Fachmann schon in Rente ist? Ist er dann noch Fachmann?
...das kommt darauf an, wie die Bedingungen sind, und wie im Falle eines Rechtsstreites (Diskussion hier) ein Richter die Angelegenheit beurteilt. Im Allgemeinen endet die berufliche Anerkennung mit Eintritt in das Rentenalter. Wer darüber hinaus berufsadäquat einen Nebenverdienst zur Rente erzielt ist weiterhin "fachlich qualifiziert", darf jedoch bestimmte formelle Tätigkeiten (bsp. Abnahme und Inbetriebnahme einer Anlage, einer Baustelle etc.) nicht mehr durchführen. Weiterhin gibt es Berufe, die auch über das Rentenalter hinaus voll anerkannt werden, wie bsp. viele künsterisch-kulturelle Tätigkeiten, und auch akademisch beratende Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Jura. Deine Frage ließe sich also nur (hier in der Diskussion im Schadenfalle) im Einzelfall korrekt beantworten.
Kopf und Kragen riskiert man nur wen man nicht weiß was man tut oder glaubt
wan weiß was man tut.. Selbstüberschätzung
...was letztlich ebenfalls ein Gericht entscheidet, und nichts mit Selbstüberschätzung sondern mit der geltenden Rechtsprechung zu tun hat. ...weshalb auf Plastiktüten steht, dass man sie sich nicht über den Kopf stülpen soll. Ob man nun den Plastiktütenherstellern, oder auch Mikrowellenherstellern (Achtung! Keine Tiere zum Trocknen in die Mikrowelle!) und vielen Anderen, Selbstüberschätzung unterstellen mag, ist Jedem Seine Sache. Ich tue das nicht.
Ich weiß, dass es hier in diesem Forum nicht gut ankommt, wenn man auf mögliche Gefahren und deren persönliche Folgen und die Folgen für Dritte oder die Allgemeinheit, hinweist. Egal ob bsp. Fahrradhelm, Tuning, oder wie hier, eben Fremdreparaturen durch Laien. Das hat jedoch letztlich nur bedingt etwas mit dem Beitrag des TO zu tun. Zur Erinnerung: Ich habe ursprünglich lediglich daran erinnert, dass der gelegentlich geäußerte Vorwurf, Fahrradwerkstätten würden durch Auszubildende unsachgemäße Reparaturen ausführen, nur selten zutrifft. Siehe Beitrag #150