e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread

Der Schmausi (=Schmausenbuck) Trailpark ist immer wieder unterhaltsam 👍.

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Re: e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread
Allgemein gilt in BW das baden-württembergische Waldgesetz. An dieser Stelle in diesem Naturschutzgebiet gilt dieses Schild.
grundsätzlich gilt in jedem Wald in BW die 2-Meter-Regel, welches in einem ordentlichen Gesetz niedergeschrieben ist. In einem besonders schützenswerten Bereich wie einen Naturschutzgebiet soll diese Regel durch ein einfaches Schild aufgehoben sein?
Sehr Interessant! 🤔
 
grundsätzlich gilt in jedem Wald in BW die 2-Meter-Regel, welches in einem ordentlichen Gesetz niedergeschrieben ist. In einem besonders schützenswerten Bereich wie einen Naturschutzgebiet soll diese Regel durch ein einfaches Schild aufgehoben sein?
Sehr Interessant! 🤔
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Fahrzeuge grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Jetzt steht da so ein rundes, weisses Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60 drin. Wetten, dass du 60 fährst? Wegen eines einfachen Schildes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Fahrzeuge grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Jetzt steht da so ein rundes, weisses Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60 drin. Wetten, dass du 60 fährst? Wegen eines einfachen Schildes.
Da ist der Vergleich von Äpfel mit Birnen.
Du hast recht, das man wegen einem einfachen Schild innerhalb geschlossener auch schneller als 50 fahren darf. Warum? Weil es in der StVO drin steht, sowohl das innerhalb geschlossener grundsätzlich 50 gilt als auch das man bei einem „runden, weißen Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60“ 60 fahren darf.
 
Da ist der Vergleich von Äpfel mit Birnen.
Du hast recht, das man wegen einem einfachen Schild innerhalb geschlossener auch schneller als 50 fahren darf. Warum? Weil es in der StVO drin steht, sowohl das innerhalb geschlossener grundsätzlich 50 gilt als auch das man bei einem „runden, weißen Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60“ 60 fahren darf.
Und wenn das Regierungspräsidium ein Schild aufstellt, dann gilt das nicht?

Du pickst dir auch nur raus was dir in den Kram passt. Ich beende das für mich mal hier, damit das ein Bilderthread bleibt.
 
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Und wenn das Regierungspräsidium ein Schild aufstellt, dann gilt das nicht?
Klar gilt das Schild bzw in dem Fall ist es nochmal ne freundliche Erinnerung an ein paar selbstverständliche Regeln.
Das dort das Landeswaldgesetz BW und damit die 2 Meter Regel nicht gilt, steht dort nirgends.

Du pickst dir auch nur raus was dir in den Kram passt.
Ich picke mir deinen Post raus, weil du damit suggeriert, dass dort die 2 Meter Regel nicht gilt, was völliger Müll ist.
Das glauben im Zweifel auch noch andere.

Ich beende das für mich mal hier,
Ich auch. Bringt ja nix.
 
Heute: Umwege erhöhen die Ortskenntnis (60Km, nur Wald/Wiese)

ganz schön zu gewachsen.
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Die Harvester waren auch wieder plündern...

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Hier komm ich nach einem regentag für gewöhnlich nicht mehr hoch, reine Schlammpiste
Heute zum Glück halbwegs trocken.

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Oh look, a Trail!

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Hier war auch ewig keiner mehr...

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hier wurde es richtig steil.

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Das hier sollte der Wanderweg "Casteller Traumrunde" sein.

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Und hier noch ein Stück Flowline zum ballern.

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