DOKK_Mustang
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Der Schmausi (=Schmausenbuck) Trailpark ist immer wieder unterhaltsam .
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grundsätzlich gilt in jedem Wald in BW die 2-Meter-Regel, welches in einem ordentlichen Gesetz niedergeschrieben ist. In einem besonders schützenswerten Bereich wie einen Naturschutzgebiet soll diese Regel durch ein einfaches Schild aufgehoben sein?Allgemein gilt in BW das baden-württembergische Waldgesetz. An dieser Stelle in diesem Naturschutzgebiet gilt dieses Schild.
Wohne in Bawü und wir ignorieren das seit 25 Jahren.grundsätzlich gilt in jedem Wald in BW die 2-Meter-Regel, welches in einem ordentlichen Gesetz niedergeschrieben ist.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Fahrzeuge grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Jetzt steht da so ein rundes, weisses Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60 drin. Wetten, dass du 60 fährst? Wegen eines einfachen Schildes.grundsätzlich gilt in jedem Wald in BW die 2-Meter-Regel, welches in einem ordentlichen Gesetz niedergeschrieben ist. In einem besonders schützenswerten Bereich wie einen Naturschutzgebiet soll diese Regel durch ein einfaches Schild aufgehoben sein?
Sehr Interessant!
In der Diskussion geht nicht darum, ob man sich an diese 2-Meter-Regel hält.Wohne in Bawü und wir ignorieren das seit 25 Jahren.
Da ist der Vergleich von Äpfel mit Birnen.Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Fahrzeuge grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Jetzt steht da so ein rundes, weisses Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60 drin. Wetten, dass du 60 fährst? Wegen eines einfachen Schildes.
Schickes Bike. Ist das ein Spezi?
scott LumenSchickes Bike. Ist das ein Spezi?
Es geht um Bilder....In der Diskussion geht nicht darum, ob man sich an diese 2-Meter-Regel hält.
Und wenn das Regierungspräsidium ein Schild aufstellt, dann gilt das nicht?Da ist der Vergleich von Äpfel mit Birnen.
Du hast recht, das man wegen einem einfachen Schild innerhalb geschlossener auch schneller als 50 fahren darf. Warum? Weil es in der StVO drin steht, sowohl das innerhalb geschlossener grundsätzlich 50 gilt als auch das man bei einem „runden, weißen Schild mit einem roten Rand und einer schwarzen 60“ 60 fahren darf.
Klar gilt das Schild bzw in dem Fall ist es nochmal ne freundliche Erinnerung an ein paar selbstverständliche Regeln.Und wenn das Regierungspräsidium ein Schild aufstellt, dann gilt das nicht?
Ich picke mir deinen Post raus, weil du damit suggeriert, dass dort die 2 Meter Regel nicht gilt, was völliger Müll ist.Du pickst dir auch nur raus was dir in den Kram passt.
Ich auch. Bringt ja nix.Ich beende das für mich mal hier,