Novemberkind
Bekanntes Mitglied
Du hast vollkommen recht, selbstverständlich hebt das Schild die 2m- Regel NICHT auf!Klar gilt das Schild bzw in dem Fall ist es nochmal ne freundliche Erinnerung an ein paar selbstverständliche Regeln.
Das dort das Landeswaldgesetz BW und damit die 2 Meter Regel nicht gilt, steht dort nirgends.
Ich picke mir deinen Post raus, weil du damit suggeriert, dass dort die 2 Meter Regel nicht gilt, was völliger Müll ist.
Das glauben im Zweifel auch noch andere.
Ich auch. Bringt ja nix.
Hier noch ein Bild, weil Bildertrhead:
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