Null Toleranz...

Ach, 130 km/h auf der BAB schon zu viel, ich glaube du bleibst lieber zuhause, legst dich unter das Bett, ist sicherer, der Himmel könnte dir auf den Kopf fallen
 

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Re: Null Toleranz...
Es geht doch nicht darum auf der Autobahn 130 km/h oder mehr zu fahren, sondern darum, bewusst Risiken zu provozieren respektive in Kauf zu nehmen um den vermeintlichen Fun zu haben und dabei andere zu gefährden.
Tja, ein heikles Thema, aber wenn ich mit 250 km/h und mehr auf der BAB fahre ist das nunmal ein Risiko. ABER es ist nicht verboten!
 
Öhm ... 2 Seiten Schwachfug und Gedisse wie auf dem Schulhof?

MannMannMann

Guten Abend ZeFlo
Dein Kommentar in der Funktion eines Moderators irritiert mich sehr.
Das Thema handelt von „Null Toleranz“.
Wenn wir als Biker im allgemeinen, nur um unseren persönlichen Spass zu haben, die Gefährdung von Leib und Leben Dritter billigend in Kauf nehmen, dann kann ich es nicht nachvollziehen, wenn von neutraler Seite (so kenne ich die Funktion eines Moderators) dies als Schwachfug und Gedisse bezeichnet wird.
Wenn wir Trails hinunter rasen, nur um unseren Fun zu haben, wissentlich, dass dort jederzeit Wanderer oder Spaziergänger oder sonstige Waldbesucher uns entgegenkommen können, dann geht das eben nicht mit einer persönlichen Einstellung die lautet: „No Risk no fun“.
Rücksichtnahme, Achtung, Toleranz und eine Kultur des wechselseitigen Respekts sind unerlässlich. Sonst werden wir als Biker immer die Diskussionen mit den Wanderen und deren Vereine haben.
Ich fahre nunmehr seit 8 Jahren MTB mit durchschnittlich 10‘000 km p.a., hauptsächlich im Wald. Und ich habe noch nie, gar nie und niemals ein Problem mit einem Wanderer gehabt. Soviel zum Eingangsthema und der gesellschaftlichen Akzeptanz, das wir nicht als Gefährder wahrgenommen werden.
 
Ja, ich steige auch immer ab, wenn Fußgänger in der Nähe sind und schiebe :p
Die Arroganz unserer Besserwisser, die natürlich respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich unterwegs sind, während der Rest asozial über die BAB brettert, natürlich auch über Waldautobahnen, kleine Kinder erschreckt und die Mütter über den Haufen...

Ist das genetisch bedingt oder war es die furchtbare Kindheit?

Geht Biken, gut für die Gehirndurchblutung :cool:
 
Interessant wie sich so ein Thread entwickelt.

Über Tuning gibt's nicht mehr viel zu sagen, also wird eingeworfen dass auf Waldwegen ja sowieso nur 30 km/h erlaubt ist, Autofahrer welche schneller als 130 km/h fahren sind sowieso Gefährder, und zuletzt wird einem unterstellt man würde rücksichtslos Trails runterbrettern.

Schon seltsam was manchen hier in den Köpfen rumspukt......
 
Interessant wie sich so ein Thread entwickelt.

Über Tuning gibt's nicht mehr viel zu sagen, also wird eingeworfen dass auf Waldwegen ja sowieso nur 30 km/h erlaubt ist, Autofahrer welche schneller als 130 km/h fahren sind sowieso Gefährder, und zuletzt wird einem unterstellt man würde rücksichtslos Trails runterbrettern.

Schon seltsam was manchen hier in den Köpfen rumspukt......

...da Du indirekt mich ansprichst...

ich habe lediglich die Behauptung "im Wald gibt es keine Geschwidigkeitsbegrenzung" richtiggestellt, in Bezug auf die Bundesländer in denen mir eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Wald und Flur bekannt ist. Das ist eine ganz neutrale Sache, die nichts darüber aussagt, ob ich das gut finde oder nicht, oder ob ich das mache oder nicht. In dem Zusammenhang wies ich im Allgemeinen darauf hin, das auch bei nicht vorliegender Geschwindigkeitsbegrenzung die Haftungs- und Schuldfrage ab einer bestimmten Geschwindigkeit af den "Schnellfahrer" mehr oder weniger alleinig übergeht. Unabhängig davon, ob ich das gut finde oder nicht, ob ich das tue oder nicht.

Wenn nun Du oder OM aus meinen Texten Dinge herauslesen, die dort nicht stehen, und mich aufgrund von der Richtigstellung zur Gesetzeslage in eine "Spießerecke" stellen wollen... ...meinetwegen.

@Bikehapser

https://www.emtb-news.de/forum/members/?type=staff

Demnach ist ZeFlo kein Moderator, sondern hat sich hier diesen Titel -aus welchen Gründen auch immer - angeeignet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast du einen Link auf die Gesetzestexte, ich habe ehrlich gesagt noch nie etwas davon gehört

Hallo hna
Habe vorhin meinen Bruder darauf angesprochen.
Jedoch eines, vielleicht hier im Forum das Wichtigste, vorweg:
Ich gebe das weiter, was er mir an Anregungen genannt, bzw aus dem juris geschickt hat. Wenn etwas unlogisch erscheint, nicht nachvollziehbar ist oder Fragen aufwirft, bitte nicht an mir auslassen. Mein Bruder ist auch nicht Fachanwalt.
Wenn Du mehr zum Thema wissen möchtest, ggfs einen Fachanwalt oder eine einschlägige Rechtsinstitution anfragen.

Eine in einem Gesetz definierte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Waldstrassen für MTBiker kennt er nicht.
Allerdings gibt es eine Rechtssprechung vom OLG Oldenburg, die nach wie vor Signalwirkung haben dürfte. Das LG Lübeck hat sich in einem weiteren Fall in seiner Urteilsfindung darauf bezogen. (Auszug nachstehend )

Demnach haben auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass kombinierte Fuß- und Radwege, die eine Benutzungspflicht für Radfahrer zur Folge haben, nur dann angelegt werden sollen, wenn dies nach den Belangen der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint. Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890, Rn. 6 bei juris). Diese Grundsätze können auf einen Waldweg übertragen werden, der sowohl Fußgängern als auch Fahrradfahrern zur Benutzung frei steht. Selbstverständlich haben auch Fußgänger auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und diesen die Möglichkeit zum Passieren zu geben; den Radfahrer treffen aber im erhöhten Maße Sorgfaltspflichten, weil er sich mit höherer Geschwindigkeit fortbewegt und wegen der geringen Geräuschentwicklung oft vom Fußgänger unbemerkt, insbesondere von hinten, nähert. Deswegen muss er bei einer unklaren Verkehrslage gegebenenfalls per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger herstellen; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (vgl. OLG Oldenburg am angeführten Ort).

Gruss
Ralf
 
@Bikehapser :

Nein, ich brauche definitiv keine Rechtsberatung und auch keine Belehrung. Ich weiss sehr wohl wie ich mich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu verhalten habe, mir ging es genau um diese Aussage:

doch in RLP, BW und Hessen ist die Höchstgeschwindigkeit auf Wald-u. Feldwegen 30 Km/h. Tempolimits sind auch von Radfahrern zu beachten

Und bitte wo steht das?
 
Aber ich bin verwirrt, gilt dies auch für Fahrräder?
Es liest sich so als ob dieses Gesetz nur für die Forstwirtschaft gelten würde.
Normal müsste das ja nochmals deklariert sein, sowie die 2m für Fahrräder.

Edit: Es wird ja auch in Punkt 2 von Fahrzeugen gesprochen. Nicht von Rädern/Pedelecs.
Mit einer Genehmigung gegen aufpreis dürfte ich diese Wege mit meinem Auto nutzen bis max 30Kmh. So verstehe ich es zumindest.
 
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