Hier sollte schon erkannt werden, das zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen unterschieden wird.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 50 km/h für Kfz(!), eine 30 iger Zone für Fahrzeuge, also auch Fahrräder.
Im Landesrecht Baden Württemberg wird von Kfz gesprochen. Fahrräder und Pedelecs sind keine Kfz.
Klar ist, wenn ich mit einem Fahrrad, egal ob mit (25 er legal) oder ohne Motor jemand über den Haufen fahre, war ich immer zu schnell und habe ein Problem, egal ob auf dem Radweg oder im Wald.
Ich rede jetzt von nicht explizit für Fahrrädern gesperrten Strecken.