Ich versteh ehrlich gesagt deine haltung hier nicht wirklich. Du bist im angriffsmodus als ob dir hier jemand weh getan hat .
Nur beleidigst Du hier andere, nicht ich.
Jetzt zu deinen aussage : wenn ich ein Bike kaufe, es vier monate nutze und dann gezwungen bin es ein halbes Jahr nichts zu nutzen weil der hersteller es mir aus Sicherheitsgründen verbietet , ich ihm Zeit lasse um es nachzubessern aber nichts passiert ausser das man mir immer wieder ein neuen Zeitraum nennt, dann habe ich nicht nur ein recht vom Kaufpreis zurück zu treten sondern ich habe auch das recht Schadenanspruche geltend zu machen.
Hast Du das auch mal wieder so in Chat GPT nachgelesen?
Das ist nämlich nachweislich falsch:
Zitat:
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Wertverlust beim Auto: Wann darf der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen?
Oft kommt es vor, dass man mit seinem neuen Wagen bereits einige Kilometer gefahren ist, bevor man einen Mangel entdeckt. Wenn Sie nun vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto an den Händler zurückgeben, hat dieses ja an Wert verloren. Das gilt übrigens oft auch für andere technische Produkte, die Sie gebraucht zurückgeben wollen.
Um den Verlust auszugleichen, müssen Sie dem Verkäufer in der Regel einen Wertersatz als Nutzungsentschädigung zahlen.
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Das gleiche gilt auch für deine angeblichen Schadensersatzansprüche:
Zitat:
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Wann muss der Händler Schadenersatz leisten?
Entspricht die Beschaffenheit der Ware nicht den Erwartungen, können Sie neben Minderung oder Rücktritt auch Schadenersatz geltend machen.
Aber nur, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Er muss sich im Zweifel entlasten, wenn er nicht haften will. Hat er falsche Angaben gemacht, liegt in der Regel ein Verschulden auf der Hand:
Gibt er beispielsweise beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine Laufleistung von 50.000 Kilometern an, während das Fahrzeug tatsächlich schon 100.000 Kilometer auf dem Buckel hat, so können Sie nicht nur die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Ihnen stehen alle Kosten für An- und Abmeldung des Wagens, für die Fahrtkosten zur Zulassungsstelle wie für den Gutachter zu, der den tatsächlichen Kilometerstand festgestellt hat.
Schadenersatz muss ein Verkäufer also leisten, wenn der erworbene Gegenstand einen Mangel aufweist und er dies zu vertreten hat.
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Das trifft bezüglich es Akkus in keinen Fall zu.
Wenn du hier was schreibst, versuch wenigstens was produktives oder sinnvolles zu notieren und nicht so ein
Schreibt ausgerechnet jemand der weder Argumente hat, noch seine Aussagen sowas von ausgedacht anhören und vor allem leicht zu widerlegen sind. Du bekommst
nicht den vollen Kaufpreis erstattet, wie Du es mehrfach behauptet hast. Genau diese Aussage hat mich wohl zu recht zweifeln lassen. Wenn ich das als ahnungsloser Laie schaffe, ist das für Canyon kein Problem und komischerweise scheinst Du eine besondere Ausnahme zu sein, kannst es aber nicht nachweisen, noch schlüssig argumentieren und versuchst Personen mit begründeten anderen Meinungen gleich zu beleidigen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn man so jemanden keinen Glauben schenkt.