Hat jemand Kenntnis über die Festlegung eines zulässigen Gesamtgewichtes,
ist es so das der Hersteller in einem Labor Testreihen zu Ermittlen des "Bruch"-Gewichtes durchführt,
läßt er Übergewichtige den Berg runterfahren zum Ermitteln was geht und was nicht oder
legt das vielmehr die Marketingabteilung fest, jenach dem wie sie das Produkt im Markt plazieren möchte???
Das würde mich echt interessieren, da es Aufschluß über Sinn und Unsinn des zul. Systemgewichtes gibt!
Wenn Laufräder und andere Teile (absenkb. Sattelstützen,...) eigene Gewichtsbeschränkungen haben ist das Alles nur eine Frace. Und wenn nun Garantie- oder Gewährleistungseinwände als Einwand genannt wird, wer überprüft wer auf dem Rad saß als es Kaputt gibt?
ist es so das der Hersteller in einem Labor Testreihen zu Ermittlen des "Bruch"-Gewichtes durchführt,
läßt er Übergewichtige den Berg runterfahren zum Ermitteln was geht und was nicht oder
legt das vielmehr die Marketingabteilung fest, jenach dem wie sie das Produkt im Markt plazieren möchte???
Das würde mich echt interessieren, da es Aufschluß über Sinn und Unsinn des zul. Systemgewichtes gibt!
Wenn Laufräder und andere Teile (absenkb. Sattelstützen,...) eigene Gewichtsbeschränkungen haben ist das Alles nur eine Frace. Und wenn nun Garantie- oder Gewährleistungseinwände als Einwand genannt wird, wer überprüft wer auf dem Rad saß als es Kaputt gibt?