E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an

Die Mitglieder der AG Fahrradwirtschaft (AGF) erklären mit einer Selbstverpflichtung dem Tuning und der Manipulation von E-Bikes den Kampf. In einer Selbstverpflichtung listen sie einige Maßnahmen dagegen auf.


→ Den vollständigen Artikel "E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an" im Newsbereich lesen


 

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Re: E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an
Sicher, ob jums "manipulations verniedlichende" Beiträge sachlich sind, kann man in der Tat bezweifeln.
Dann würde ja die Industrie die der Manipulation den Kampf ansagt mit Ihrer rechtlichen Einschätzung völlig daneben liegen....:cool:

Sachlich ist es wenn Meinungen ausgetauscht werden und es nicht ins persönliche abdriftet... der Inhalt kann nur sachlich sein, es gibt natürlich immer unterschiedliche Meinungen zu der Sache.
 
@hab-eng
Tuning = Feinabstimmung

Auch das Umgehen der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Feinabstimmung.
Worum es bei deinem Gewerbe wirklich geht steht ja auf deiner Webseite gleich am Anfang:
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Also so wie es im Threadtitel steht "Manipulation" nicht mehr und weniger, der Rest deiner Beiträge sind entweder der Versuch dies zu kaschieren oder schlicht und einfach Schleichwerbung für deine Produkte.
 
...eher die Auseinandersetzung auf Blockwart Niveau. Wie hier zu sehen ist:

https://www.emtb-news.de/forum/threads/rocky-mountain-altitude-powerplay-entsperren.984/

Wenn sachliche Argumente gebracht werden, wird mit "Verniedlichung" und "Schleichwerbung" entgegnet (siehe oben). Die indiskutablen Ausfälle von han-eng lasse ich mal so stehen, die sprechen meiner Meinung nach für sich. Ich habe ihn eh auf "Ignorieren" gestellt, da es offensichtlich nichts bringt.

"Mit dummen Leuten kann man nicht streiten. Sie ziehen Dich auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung."

@wolfk Danke für das Zitat und die Werbung... Du solltest den Satz/Abschnitt aber schon vollständig zitieren "...Und das so elegant, das Sie bei einigen Tuning Lösungen mit wenigen Handgriffen Ihr Elektrofahrrad wieder konform zur Strassenverkehrsordnung umbauen können " Der Teil hat Dir offensichtlich nicht gefallen und um sich mit ihm nicht auseinanderzusetzen, hast Du ihn glatt beim kopieren vergessen...

Dann kann ich ja ins Bett gehen.
 
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Du solltest den Satz aber schon vollständig zitieren "...und das so elegant, das Sie bei einigen Tuning Lösungen mit wenigen Handgriffen Ihr Elektrofahrrad wieder konform zur Strassenverkehrsordnung umbauen können " Der Teil hat Dir offensichtlich nicht gefallen und um sich mit ihm nicht auseinanderzusetzen hast Du glatt beim kopieren vergessen...
Nee, ich wollte mich nur auf das Wesentliche beschränken.
Der Rest des Satz widerlegt also den Fakt, das deine Gewerbe der Verkauf von Manipulationsprodukten ist?x'D
Aber schön, das du ins Bett gehst - Gute Nacht.
 
Ja, der Vorteil der Badass Box zum Beispiel ist es (Thema eines Nachbar Threads: https://www.emtb-news.de/forum/threads/e-bike-tuning-wir-haben-mit-einem-hersteller-gesprochen.419/) das man Sie außerhalb der StVO aufstecken kann und erreicht man den Wirkungsbereich der StVO, sie wieder abnehmen kann... Fast genauso ähnlich einfach geht es mit Software Tuning mit Geräten. Gut das wir das noch schnell aufklären konnten... Manipulation bedeutet ja auch ganz richtig das man selbst etwas in der Hand hat oder Hand anlegt... "Verkauf von Manipulationsprodukten" klingt doch ganz gut.

Du likest und kommentierst ja auch gerne die BLEvo App im Nachbarforum, einer bekannten Manipulationssoftware... wo wir wieder beim Saulus und Paulus wären...

Ich denke es wurde alles gesagt...
 
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Na vielleicht kannst du mir ja die Frage mit der Federgabel beantworten?
Wenn ich ehrlich bin verstehe ich nicht ganz worauf du hinaus willst, aber ich versuche mal eine allgemeine Antwort zu geben.

Federgabel: es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Nutzung seiner Produkte zu definieren oder zu begrenzen. Das nennt sich im Fachjargon "bestimmungsgemäße Verwendung". Angaben dazu findet man bei einem Produkt normalerweise in der Bedienungsanleitung. Wird das Produkt außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt, dann erlischt u.a. die Haftung des Herstellers. Wenn also der Hersteller sagt, du darfst das Teil nicht im Bereich der öffentlichen Straßen verwenden, dann ist das so. Tust du es doch, dann bist du dafür allein und vollumfänglich verantwortlich. Benutzt du das Teil aber bestimmungsgemäß abseits der öffentlichen Straßen, dann besteht die Haftung des Herstellers (Produktfehler, Schäden und Folgeschäden...) weiter.
Zur Verdeutlichung: wenn du exakt das gleiche einmal auf der öffentlichen Straße machst und einmal abseits der öffentlichen Straße, und in beiden Fällen passiert das gleiche, dann haftest im ersten Fall du und im zweiten Fall der Hersteller.

E-Bikes nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie der Maschinenrichtlinie unterliegen. Normale "nicht E-Bikes" unterliegen ihr nicht. Die Maschinenrichtlinie fordert u.a., dass die verbauten Komponenten vom Hersteller des Bikes explizit freigegeben sind und für den vorgesehenen Einsatzzweck auch geprüft und geeignet sind. Zusätzlich wird in den Richtlinien auch eine sog. Manipulationssicherheit des Produktes, dessen Eigenschaften und der Komponenten gefordert, d.h. der Hersteller muss Vorkehrungen treffen, dass
unzulässige Manipulationen
nur mit entsprechender krimineller Energie erfolgen können.
Dies ist immer wieder wichtig, wenn es vor Gericht um Schäden und Haftung geht. Die Frage: ist die Manipulation vorsätzlich und wissentlich erfolgt steht immer am Anfang und - wurde derjenige der das Produkt benutzt oder die Manipulation durchführt darauf hingewiesen das es nicht legal ist.
Und dann lehnen sich die Hersteller und Verkäufer von Manipulationsvorrichtungen immer grinsend zurück und verweisen darauf, dass man doch vollständige Aufklärung betrieben hätte - also natürlich nicht haftbar sei. Das zeigt sich schön an den seitenlangen Haftungsausschlüssen der Verkäufer und Hersteller.
Und wenn es ausnahmsweise doch mal gelingt den Verkäufern / Herstellern von Manipulationskomponenten eine Schuld nachzuweisen, dann ist da nichts zu holen. Es sind immer irgendwelche Firmenkonstrukte oder Onlineshops bei denen nichts zu holen ist. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Werden am Beispiel E-Bike Produkte / Komponenten / Eigenschaften =Software) ohne Freigabe
des Herstellers
verändert dann:
- erlischt die Betriebserlaubnis
- erlischt die Haftung des Herstellers
unabhängig davon wo man sich mit dem Produkt befindet und was man damit tut.
Bedeutet: egal wo du dich befindest - öffentliche Straße oder abgesperrtes Gelände - wenn bei der Nutzung was passiert bist du immer alleine und vollumfänglich haftbar und der Hersteller ist raus. In erster Linie auch, wenn die Manipulation subjektiv nicht ursächlich für den Unfall was. Denn das Produkt hat ja keine Betriebserlaubnis mehr. Den Nachweis zu führen, dass die Manipulation nichts mit dem Unfall zu tun hatte und den Bike-Hersteller wieder haftungstechnisch ins Boot zu bekommen ist nahezu aussichtslos. Selbst wenn es in Ausnahmefällen mit extremen finanziellen Aufwand geling, so bleibt doch immer eine Mitschuld mit entsprechenden Konsequenzen.

Obige Erklärungen sind stark vereinfacht, denn das Thema ist hoch komplex.
Hoffe ich konnte trotzdem helfen
 
das man Sie außerhalb der StVO aufstecken kann und erreicht man den Wirkungsbereich der StVO, sie wieder abnehmen kann...

Das ist wieder eines der der irreführenden Argumente denn das hilft dem Betreiber überhaupt nicht weiter.

Richtig ist: egal wo man so ein manipuliertes Bike bewegt hat man die alleinige Haftung wenn was passiert. Denn man bewegt ein Bike ohne Betriebserlaubnis. Und das gilt auch abseits der öffentlichen Straßen und z.B. auch in Bikeparks oder auf Waldwegen.
Zur Verdeutlichung: ich meine hier nicht die lapidare Strafe wegen der Ordnungswidrigkeit "zu schnelles fahren auf der Straße".
Ich spreche von den immensen finanziellen Folgen bei Unfällen und Verletzten mit denen man dann alleine da steht. Und selbst wenn man in seinem abgesperrten Keller ganz alleine seine Runden dreht und nur sich selbst und keine Dritten schädigt, dann kann eine Unfall /Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung eine Kostenübernehme ganz oder teilweise ablehnen oder teilweisen Regress fordern.

Das dem wirklich so ist zeigt deutlich der sinnfreie Hinweis von @Jum, man solle vor der Verwendung seiner Produkte mit seiner Versicherung sprechen ob das ok ist... Man kann mit den gleichen Erfolgsaussichten auch den Gesetzgeber fragen ob man in der Stadt mit 100 fahren darf oder den Papst fragen ob mehrere Frauen in einer Ehe ok sind...

Zusätzlich:
  • aktuell ist ein Fall bei Gericht anhängig in dem der Käufer eines gebrauchten E-Bikes den Verkäufer auf Rücknahme verklagt hat. Denn es wurde unstrittig (und problemlos) nachgewiesen, dass vor dem Verkauf eine - vom Verkäufer wieder ausgebaute - Manipulationseinrichtung verwendet wurde. Und das wurde dem Käufer beim Kauf nicht mitgeteilt.
  • aktuell wird geprüft, ob beim Verkauf von solchen Manipulationseinrichtungen zumindest an Minderjährige er Verkäufer nicht doch haftbar gemacht werden kann wenn etwas passiert. Da der Einbau von den Verkäufern als "einfach" und "kinderleicht" beworben wird müssen sie sich auch darüber im klaren sein, dass Minderjährige die sich über die Konsequenzen nicht bewusst sind diese Dinger einbauen können.
 
Das ist absolut richtig. Was sich aber deutlich geändert hat ist die Sichtweise und Rechtsprechung in Bezug auf Haftung und Regress.
Früher hat man Menschen gesagt, sie sollen vor der Benutzung einer Sache das Hirn einschalten oder ihnen auch mal klar gemacht, dass man selber schuld ist wenn man Blödsinn macht und etwas passiert.

Heute wird als Erstes nach einem Schuldigen gesucht und nach Anwälten gerufen. Das gefällt mir auch überhaupt nicht, aber es ist halt so.
Beispiel aktuell (ist im Allgäu letzte Woche durch die dortigen Zeitungen gegangen): ein MTB-Fahrer hat an einem Weidezaun auf einer Alpe einen Stromschlag bekommen und verklagt jetzt den Eigentümer, weil er nicht auf die Gefahr des Stromschlags hingewiesen hat. Ich kann nur hoffen, er hat gegen den Weidezaun gepinkelt und sein ... ist ihm abgefallen.
 
... ein Konsens wird sich nicht finden lassen
Da hast du wahrscheinlich recht. Aber es ist wichtig immer wieder zu demonstrieren, wie es mit der Vollständigkeit und dem Wahrheitsgehalt der suggestiven Aussagen von solchen Verkäufern / Herstellern bestellt ist.
Und man sollte ihnen auch keine Plattform für ihre - wie es @wolfk so trefflich formuliert hat: "Manipulations-verniedlichende Schleichwerbung bieten.
 
Ich wollte ja nix dazu schreiben,aber es muss doch sein
1. Jum betreibt hier keine Schleichwerbung womit er sein Geld verdient ist offensichtlich und bekannt
er gibt hier Tipps und Ratschläge zu seinen Produkten und gut...wer damit nicht klarkommt,hat Pech gehabt.. wir sind alle alt genug ,um uns bewusst zu sein was wir tun,persönlich fände ich es gut wenn sich auch andere Anbieter von Zubehör hier beteiligen würden und Servicearbeit leisten

2 es gibt keine Betriebserlaubnis oder ABE für ein Pedelec
verändert dann:
- erlischt die Betriebserlaubnis,,,,, ist also humbug,das hiese selbst wenn du eine bessere Bremse einbaust wäre die angebliche BE erloschen
3. Wird das Produkt außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt, dann erlischt u.a. die Haftung des Herstellers
schon mal schlaugemacht??? manche Hersteller übernehmen für Mountainbikes explizit keine Garantie wenn diese im Gelände gefahren werden....wofür wurden sie dann gebaut???
 
Oder wenn man das Ritzelpacket, Kettenblatt oder ähnlichen Nonsens tauscht. Cube hat mich auf meine Anfrage welche Drehmomente ich für die Kurbel brauche darauf hingewiesen das ein “kleiners“ Kettenblatt zum erlöschen der Garantie führen kann....??
 
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