Na vielleicht kannst du mir ja die Frage mit der Federgabel beantworten?
Wenn ich ehrlich bin verstehe ich nicht ganz worauf du hinaus willst, aber ich versuche mal eine allgemeine Antwort zu geben.
Federgabel: es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Nutzung seiner Produkte zu definieren oder zu begrenzen. Das nennt sich im Fachjargon "bestimmungsgemäße Verwendung". Angaben dazu findet man bei einem Produkt normalerweise in der Bedienungsanleitung. Wird das Produkt außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt, dann erlischt u.a. die Haftung des Herstellers. Wenn also der Hersteller sagt, du darfst das Teil nicht im Bereich der öffentlichen Straßen verwenden, dann ist das so. Tust du es doch, dann bist du dafür allein und vollumfänglich verantwortlich. Benutzt du das Teil aber bestimmungsgemäß abseits der öffentlichen Straßen, dann besteht die Haftung des Herstellers (Produktfehler, Schäden und Folgeschäden...) weiter.
Zur Verdeutlichung: wenn du exakt das gleiche einmal auf der öffentlichen Straße machst und einmal abseits der öffentlichen Straße, und in beiden Fällen passiert das gleiche, dann haftest im ersten Fall du und im zweiten Fall der Hersteller.
E-Bikes nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie der Maschinenrichtlinie unterliegen. Normale "nicht E-Bikes" unterliegen ihr nicht. Die Maschinenrichtlinie fordert u.a., dass die verbauten Komponenten vom Hersteller des Bikes explizit freigegeben sind und für den vorgesehenen Einsatzzweck auch geprüft und geeignet sind. Zusätzlich wird in den Richtlinien auch eine sog. Manipulationssicherheit des Produktes, dessen Eigenschaften und der Komponenten gefordert, d.h. der Hersteller muss Vorkehrungen treffen, dass
unzulässige Manipulationen
nur mit entsprechender krimineller Energie erfolgen können.
Dies ist immer wieder wichtig, wenn es vor Gericht um Schäden und Haftung geht. Die Frage: ist die Manipulation vorsätzlich und wissentlich erfolgt steht immer am Anfang und - wurde derjenige der das Produkt benutzt oder die Manipulation durchführt darauf hingewiesen das es nicht legal ist.
Und dann lehnen sich die Hersteller und Verkäufer von Manipulationsvorrichtungen immer grinsend zurück und verweisen darauf, dass man doch vollständige Aufklärung betrieben hätte - also natürlich nicht haftbar sei. Das zeigt sich schön an den seitenlangen Haftungsausschlüssen der Verkäufer und Hersteller.
Und wenn es ausnahmsweise doch mal gelingt den Verkäufern / Herstellern von Manipulationskomponenten eine Schuld nachzuweisen, dann ist da nichts zu holen. Es sind immer irgendwelche Firmenkonstrukte oder Onlineshops bei denen nichts zu holen ist. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Werden am Beispiel E-Bike Produkte / Komponenten / Eigenschaften =Software) ohne Freigabe
des Herstellers
verändert dann:
- erlischt die Betriebserlaubnis
- erlischt die Haftung des Herstellers
unabhängig davon wo man sich mit dem Produkt befindet und was man damit tut.
Bedeutet:
egal wo du dich befindest - öffentliche Straße oder abgesperrtes Gelände - wenn bei der Nutzung was passiert bist du immer alleine und vollumfänglich haftbar und der Hersteller ist raus. In erster Linie auch, wenn die Manipulation subjektiv nicht ursächlich für den Unfall was. Denn das Produkt hat ja keine Betriebserlaubnis mehr. Den Nachweis zu führen, dass die Manipulation nichts mit dem Unfall zu tun hatte und den Bike-Hersteller wieder haftungstechnisch ins Boot zu bekommen ist nahezu aussichtslos. Selbst wenn es in Ausnahmefällen mit extremen finanziellen Aufwand geling, so bleibt doch immer eine Mitschuld mit entsprechenden Konsequenzen.
Obige Erklärungen sind stark vereinfacht, denn das Thema ist hoch komplex.
Hoffe ich konnte trotzdem helfen