E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an

Die Mitglieder der AG Fahrradwirtschaft (AGF) erklären mit einer Selbstverpflichtung dem Tuning und der Manipulation von E-Bikes den Kampf. In einer Selbstverpflichtung listen sie einige Maßnahmen dagegen auf.


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Re: E-Bike-Tuning: Industrie sagt der Manipulation den Kampf an
Ja, @tib02 , dann dürfen wir unsere Bikes nur noch durch den Wald schieben:cool:
und unsere Selbstbau Kumpels mit Bafang BBS01/02 und BBSHD sind zu 98% ilegal unterwegs.
Daumengas, 500Watt usw., da regt sich keiner auf:cool:
 
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@hab-eng

...Deine Ausführungen bezüglich Maschinenrichtlinie, und Betriebserlaubnis, sind nur sehr bedingt gültig. Genaueres kannst Du hier:
https://www.emtb-news.de/forum/threads/umbauten-ce-und-versicherungen.965/
in meinen Beiträgen dazu lesen.

Nochmal allgemein in Langform:
Wenn ich an meinem MTP technische Änderungen vornehme, durch deren Ausführung das Pedelec NICHT! zu einer anderen Fahrzeugkategorie wird, dann ist das im Rahmen der zu beachtenden StVO, erlaubt. Das heißt; ich muss selbst dafür Sorge tragen, dass mein MTP verkehrssicher/betriebssicher ist. Dies ist es auch mit anderen Federgabeln, anderen Bremsanlagen, anderen Reifen, etc. - natürlich mit der (oft gewünschten) Folge eines anderen Fahrverhaltens. Was ich in dem Moment der Änderung verliere, ist ein Regressanspruch gegen den Hersteller im Falle eines Material/Konstruktionsfehlers, wenn ich mir - bedingt durch meinen Umbau - selbst Schaden zugefügt habe. Schaden, den ich Dritten zufüge, hat damit (erstmal) nichts zu tun, denn ich stehe in einem direkten Verhältnis zum Geschädigten, und bin ihm gegenüber in der Pflicht. Sollte nun, zufällig, der Schaden, den ich einem Dritten zugefügt habe, ursächlich auf einen Herstellerfehler zurück gehen, dann bleibt mein Schadenersatz gegenüber dem Geschädigtem davon unberührt. Ich muss immer! dafür geradestehen. Ich kann dann im Nachgang versuchen ebenfalls Regress beim Hersteller einzufordern. Erst da kommt dann - in Bezug auf den Hersteller - und nur auf ihn, und nicht für mich als privatem Endkunde, und auch nicht bei Umbauten - die Maschinenrichtlinie ins Spiel. Das heißt, wenn ich dem Hersteller nachweisen kann, dass mein Schaden (den ich dadurch erlitt, dass ich einem Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig geworden bin) ursächlich durch einen Fehler seines Gerätes entstand, ist er mir gegenüber in der Pflicht.

Und diese Haftungspflicht aufgrund der CE Regelung (Maschinenrichtlinie) relativieren die Hersteller (bzw. versuchen es) indem sie in ihren Betriebsanleitungen darauf hinweisen, dass jede Änderung zum Verwirken der Haftpflichtansprüche führt... ...was in vielen Fällen so juristisch nicht haltbar ist, wenn der Hersteller behaupten würde, dass sich Dies auf den privaten! Endkunden! erstreckt. Haftpflichtansprüche sind KEINE! Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Letztere verwirke ich mehr oder weniger, bereits bei Nichteinhaltung der Betriebsanleitung. Ein Haftpflichtanspruch gegen den Hersteller könnte hypothetisch auftreten, wenn bsp. ...ein Akku eines abgestellten MTPs geht während des Ladevorganges in Flammen auf, und schädigt mich (Fahrad kaputt) und Dritte (Haus abgebrannt). Hier im Forum nun darüber zu spekulieren, was dann juristisch wie geschieht, ist Kaffeesatz lesen.

Als Betreiber eines Nordic Walking Stockes, eines Fahrrades, eines MTP, eines KFZ, einer Chemiefabrik, erzeuge immer ich, die Betriebsgefahr, und dafür bin immer ich allein verantwortlich im Außenverhältnis, gegenüber potentiell Geschädigten. Ob und wie ich mich dagegen im Innenverhältnis absichere, ist eine andere Baustelle.

In Bezug auf die hiesige Diskussion bezüglich eines Motortunings, welches die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb eines Pedelecs aushebelt, sprich; Aufhebung der motorischen Geschwindigkeitsabregelung bei 25 Km/h, bleibt Obiges von mir Geschriebene unberührt. Verursache ich mit einem getunten MTP einen Unfall, bin ich dafür im Außenverhältnis dem Geschädigten gegenüber, genau so haftbar, wie mit einem MTP im Originalzustand. Das ist die eine Baustelle. Daß ich gegen ein Gesetz verstoßen habe, und damit (womöglich) überhaupt erst ursächlich diesen Schaden einem Dritten zugefügt habe, wird dann im "Innenverhältnis" zwischen der Exekutive/Judikative und mir durch das OWIG oder StGB als "weitere Baustelle" verhandelt. Und die dritte Baustelle ist dann meine - für Schadensfälle abgeschlossene Versicherung. Sie vertritt mein Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten, und würde - nach bisheriger Rechtsprechung - auch im Falle einer Straftat hochwahrscheinlich zahlen... ...um die gesamte Schadenssumme im Innenverhältnis von mir zurück zu holen. Da hier schnell fünfstellige oder auch sechsstellige Summen zusammenkommen, wird der normale Bürger bis zu seinem Tode nicht mehr aus seiner selbst verschuldeten prekären finanziellen Situation herauskommen. Wer nun eh schon in prekären finanziellen Verhältnissen lebt, der könnte vielleicht illegale Handlungen deshalb mit anderen Augen sehen, als Jemand der Job und Haus und Familie verlieren kann. "Wo es nix zu holen gibt..."

Thema illegales Tuning (Meinung): Jeder ist für sein Tun verantwortlich. Und zu dieser Verantwortung zählt es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten. Und wer nun meint - aus welchen Gründen auch immer - sich nicht an Recht und Gesetz halten zu wollen/müssen/können, kann durchaus noch "verantwortlich" handeln, solange keine Gefahr für die Umwelt (Dritte) und ihn selbst ausgeht. Als asozial (also schädigend für die betroffene Gemeinschaft; hier die MTB Fahrer im Allgemeinen) sehe ich es an, wenn man mit seinem illegalem Handeln (bsp. in Foren) prahlt, dieses als "richtig" oder sonstwie verharmlosend darstellt, in dem Wissen, damit kurz/mittel/ und langfristig der Gemeinschaft (der MTB Fahrer) Schaden (in Form von Verboten) zuzufügen. Eine andere Baustelle wäre der Versuch, die Illegalität bsp. durch eine Initiative, die eine Gesetzesänderung bewirkt, zu beenden. Doch das ist leider nur selten Bestandteil von Diskussionen. Oder kurz: Wer tunt, soll einfach den Ball flach halten, und sich nicht erwischen lassen, ansonsten ist er dumm.
 
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Was ich gar nicht verstehe:

wenn schon Tacho halbieren, warum machen die es dann schon bei 18 - 23 km/h? Wenn es bei meinem Impulse2 erst ab 28 km/h aktiviert würde, könnte ich es nur bei Bedarf mit eigener Muskelkraft zuschalten. Oder begehe ich hier einen Denkfehler und überschätze die technischen Möglichkeiten?

Gruß,
Otsche
 
Hallo zusammen.
Mal so ein Gedanke der mir bei diesem Beitrag gekommen ist.
Fall 1: Ich habe ein regelkonformes e Bike nachträglich getunt damit es 40 Kmh fährt womit es dann ja nicht mehr regelkonform ist.
Fall 2: Ich kaufe im Ausland ein 750 Watt oder stärkeres e Bike welches auch 40 Kmh fährt und der dortigen gesetzeslage entspricht und nehme es mit nach Europa bzw Deutschland.

Gibt es in diesen beiden Fällen rechtlich einen unterschied?
In Fall 1 habe ich ja vorsätzlich technische Gegebenheiten manipuliert was im Fall 2 nicht so ist?!?
 
Interessantes Beispiel.
Aber es macht doch sicher einen unterschied ob ich das das Marihuana dort kaufe und mit nach Deutschland bringe oder ob ich es hier selbst anbaue und erwischt werde? :-D
 
Legalisiert ... so so
und aufs eBike mit 750W+ bezogen welches ich im Ausland (wo es erlaub ist) gekauft und importiert habe? Macht es einen Unterschied zum tunen?
 
noch mal ganz einfach vieleicht verstehst du das besser
in Frankreich kann man Mofas kaufen die 80 laufen......darf man sie deswegen hier Fahren???
in Östereich ist Schwarzpulver frei ab 18.....hier brauchst du nen Pulverschein
bei uns ist Alkohol erlaubt in anderen Ländern verboten...versuchs mal dort einzuführen,und denen versuchst du zu erklären das es bei uns normal ist;)
das mit dem Mariuhana,war auch der Richtige vergleich,ist aber hinfällig
 
Mir ist schon bewusst das es in bei uns in D verboten ist auf öffentlichen Straßen mit einem e Bike zu fahren welches mehr als 500 Watt hat (mehr als S Pedelic) .... war mir nur nicht im klaren das es wie du sagst keinen Unterschied macht ob ich ein e Bike mutwillig tune und eine Veränderung vornehme oder ein e Bike mit serienmäßig mehr Leistung (zb 750Watt) im Ausland kaufe an dem aber nichts mutwillig verändert wurde.
Um deine Beispiele aufzugreifen ... in Deutschland ist es verboten ohne besonderen schein Schwarzpulver zu besitzen und es gibt die selbe strafe als wenn ich es sogar selbst im Keller herstellen würde.
Bzw in einem Land wo Alkohol verboten ist gäbe es die selbe Strafe wenn ich dort mitgebrachten Wodka trinke und dabei erwischt werde oder sogar erwischt werde wie ich dort Wodka selbst brenne.
Alles klar danke für die aufklärung
 
und es hat sich nichts geändert

20100414_Mogelpackungen_Inflation.jpg
 
Mal ne dumme Frage, gesetzlich sind ja nur 250 Watt Dauerleistung erlaubt.
Ich glaube wir alle wissen das Bosch, Brose etc... locker auf über 500 Watt-Spitzen kommen ohne Tuning.
Ich habe das mal in PS umgerechnet. Das sind 0,81PS und das bei einem Gesamtgewicht von 98Kg.
Je nachdem wie man schaltet, zieht man eigentlich doch schon so einige 45PS Kisten ab, eine Kuppplung haben wir ja auch nicht. Ist das überhaupt erlaubt? Eigentlich "Tunen" die Hersteller doch selber schon :)

Noch ein kurzes Beispiel: Ich fahre 500HM den Berg rauf und der Motor schiebt seine z.B. 400 Watt. Fahre ich dann Illegal?

Ich versuche es mal deutlicher zu erklären welche verwirrungen in meinem Kopf so vor sich gehen.

250 Watt darf ich abgeben als Motorleistung. Nur inwiefern?

-250 Watt in 1 Kilometer auf gerader Fläche bei 25 Km/h?
-250 Watt in 1 Kilometer auf unebener Fläche bei 25 Km/h?
-250 Watt wertend wenn man die 25 Km/h erreicht?!
-250 Watt und egal welche Übersetzung der Antrieb hat?
-250 Watt und egal wie viel Kg bei Steigungen durch die Gravitation entsteht?

Ich versuche die deutschen Gesetze seit ich mir ein E-MTB geholt habe zu erklären. No way :D Ich denke aber, wenn ich mir die Hersteller der Motoren so ansehe das es wie bei einem Mofa ist. Scheiß drauf wenn es mehr wie 250 Watt leistet, hauptsache das Zeug schaltet bei 25 Km/h ab und drosselt dann schön auf 1/4 der Leistung sowieso runter, dann haben wir unsere 250 Watt im gesetzlichen Rahmen eh drin XD
 
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