@hab-eng
...Deine Ausführungen bezüglich Maschinenrichtlinie, und Betriebserlaubnis, sind nur sehr bedingt gültig. Genaueres kannst Du hier:
https://www.emtb-news.de/forum/threads/umbauten-ce-und-versicherungen.965/
in meinen Beiträgen dazu lesen.
Nochmal allgemein in Langform:
Wenn ich an meinem MTP technische Änderungen vornehme, durch deren Ausführung das Pedelec NICHT! zu einer anderen Fahrzeugkategorie wird, dann ist das im Rahmen der zu beachtenden StVO, erlaubt. Das heißt; ich muss selbst dafür Sorge tragen, dass mein MTP verkehrssicher/betriebssicher ist. Dies ist es auch mit anderen Federgabeln, anderen Bremsanlagen, anderen Reifen, etc. - natürlich mit der (oft gewünschten) Folge eines anderen Fahrverhaltens. Was ich in dem Moment der Änderung verliere, ist ein Regressanspruch gegen den Hersteller im Falle eines Material/Konstruktionsfehlers, wenn ich mir - bedingt durch meinen Umbau - selbst Schaden zugefügt habe. Schaden, den ich Dritten zufüge, hat damit (erstmal) nichts zu tun, denn ich stehe in einem direkten Verhältnis zum Geschädigten, und bin ihm gegenüber in der Pflicht. Sollte nun, zufällig, der Schaden, den ich einem Dritten zugefügt habe, ursächlich auf einen Herstellerfehler zurück gehen, dann bleibt mein Schadenersatz gegenüber dem Geschädigtem davon unberührt. Ich muss immer! dafür geradestehen. Ich kann dann im Nachgang versuchen ebenfalls Regress beim Hersteller einzufordern. Erst da kommt dann - in Bezug auf den Hersteller - und nur auf ihn, und nicht für mich als privatem Endkunde, und auch nicht bei Umbauten - die Maschinenrichtlinie ins Spiel. Das heißt, wenn ich dem Hersteller nachweisen kann, dass mein Schaden (den ich dadurch erlitt, dass ich einem Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig geworden bin) ursächlich durch einen Fehler seines Gerätes entstand, ist er mir gegenüber in der Pflicht.
Und diese Haftungspflicht aufgrund der CE Regelung (Maschinenrichtlinie) relativieren die Hersteller (bzw. versuchen es) indem sie in ihren Betriebsanleitungen darauf hinweisen, dass jede Änderung zum Verwirken der Haftpflichtansprüche führt... ...was in vielen Fällen so juristisch nicht haltbar ist, wenn der Hersteller behaupten würde, dass sich Dies auf den privaten! Endkunden! erstreckt. Haftpflichtansprüche sind KEINE! Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Letztere verwirke ich mehr oder weniger, bereits bei Nichteinhaltung der Betriebsanleitung. Ein Haftpflichtanspruch gegen den Hersteller könnte hypothetisch auftreten, wenn bsp. ...ein Akku eines abgestellten MTPs geht während des Ladevorganges in Flammen auf, und schädigt mich (Fahrad kaputt) und Dritte (Haus abgebrannt). Hier im Forum nun darüber zu spekulieren, was dann juristisch wie geschieht, ist Kaffeesatz lesen.
Als Betreiber eines Nordic Walking Stockes, eines Fahrrades, eines MTP, eines KFZ, einer Chemiefabrik, erzeuge immer ich, die Betriebsgefahr, und dafür bin immer ich allein verantwortlich im Außenverhältnis, gegenüber potentiell Geschädigten. Ob und wie ich mich dagegen im Innenverhältnis absichere, ist eine andere Baustelle.
In Bezug auf die hiesige Diskussion bezüglich eines Motortunings, welches die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb eines Pedelecs aushebelt, sprich; Aufhebung der motorischen Geschwindigkeitsabregelung bei 25 Km/h, bleibt Obiges von mir Geschriebene unberührt. Verursache ich mit einem getunten MTP einen Unfall, bin ich dafür im Außenverhältnis dem Geschädigten gegenüber, genau so haftbar, wie mit einem MTP im Originalzustand. Das ist die eine Baustelle. Daß ich gegen ein Gesetz verstoßen habe, und damit (womöglich) überhaupt erst ursächlich diesen Schaden einem Dritten zugefügt habe, wird dann im "Innenverhältnis" zwischen der Exekutive/Judikative und mir durch das OWIG oder StGB als "weitere Baustelle" verhandelt. Und die dritte Baustelle ist dann meine - für Schadensfälle abgeschlossene Versicherung. Sie vertritt mein Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten, und würde - nach bisheriger Rechtsprechung - auch im Falle einer Straftat hochwahrscheinlich zahlen... ...um die gesamte Schadenssumme im Innenverhältnis von mir zurück zu holen. Da hier schnell fünfstellige oder auch sechsstellige Summen zusammenkommen, wird der normale Bürger bis zu seinem Tode nicht mehr aus seiner selbst verschuldeten prekären finanziellen Situation herauskommen. Wer nun eh schon in prekären finanziellen Verhältnissen lebt, der könnte vielleicht illegale Handlungen deshalb mit anderen Augen sehen, als Jemand der Job und Haus und Familie verlieren kann. "Wo es nix zu holen gibt..."
Thema illegales Tuning (Meinung): Jeder ist für sein Tun verantwortlich. Und zu dieser Verantwortung zählt es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten. Und wer nun meint - aus welchen Gründen auch immer - sich nicht an Recht und Gesetz halten zu wollen/müssen/können, kann durchaus noch "verantwortlich" handeln, solange keine Gefahr für die Umwelt (Dritte) und ihn selbst ausgeht. Als asozial (also schädigend für die betroffene Gemeinschaft; hier die MTB Fahrer im Allgemeinen) sehe ich es an, wenn man mit seinem illegalem Handeln (bsp. in Foren) prahlt, dieses als "richtig" oder sonstwie verharmlosend darstellt, in dem Wissen, damit kurz/mittel/ und langfristig der Gemeinschaft (der MTB Fahrer) Schaden (in Form von Verboten) zuzufügen. Eine andere Baustelle wäre der Versuch, die Illegalität bsp. durch eine Initiative, die eine Gesetzesänderung bewirkt, zu beenden. Doch das ist leider nur selten Bestandteil von Diskussionen. Oder kurz: Wer tunt, soll einfach den Ball flach halten, und sich nicht erwischen lassen, ansonsten ist er dumm.