Mal ne Frage: Wie ist eigentlich die Rolle des Händlers, der einem Pedelec-Fahrer ein Tuning Kit verkauft, ihn auf die Gesetze hinweist (im Straßenverkehr böse böse, nur auf Privatgelande usw.). Der Kunde nickt ab, kauft, baut ein, fährt aber nun doch im Staßenverkehr, macht einen Unfall mit beträchtlichem Sach-/Personenschaden. Ist der Händler/Verkäufer fein raus oder trifft ihn ein Mithaftung?
Verkaufen ist überhaupt kein Problem.
Er sollte nur sicherstellen, ähnlich wie bei nicht zugelassener Beleuchtung, dass er nachweisen kann, den Kunden belehrt zu haben.
Dazu reicht es im Zweifelsfall, einen entsprechenden Hinweis zum Artikel auf den Kassenzettel zu drucken.
Die erweiterte Antwort zum Einbau kennt zwei Perspektiven: zunächst darfst du als Händler auch Rennräder oder MTBs, die nicht die nötige Ausstattung zur Benutzung im Bereich der StVO besitzen, reparieren und dem Kunden wieder mitgeben. Von daher machst du nichts anderes, wenn du eine Tuningmassnahme verbaust und den Kunden darauf hinweist, dass er damit ausschliesslich auf Privatgelände fahren darf.
Es ist dir nicht zuzumuten, die Einhaltung der Rechtssituation durch den Kunden zu kontrollieren.
Streng genommen kannst du natürlich, sobald der Kunde vorm Laden oder der Werkstatt aufsteigt und losfährt, die Polizei benachrichtigen...
Der zweite Punkt ist die Produkthaftung, und der bzw. diese könnte selbst dann greifen, wenn auf Privatgelände ein Unfall passiert. Da du als Händler das Fahrzeug über den vom Hersteller vorgesehenen Serienzustand hinaus modifiziert hast, wirst du sozusagen Hersteller dieses Ebikes und bist für die Betriebssicherheit selbigens verantwortlich (und eben haftbar zu machen).
Würde der Kunde behaupten, der Unfall sei geschehen, weil beispielsweise die Bremsen versagt haben, müsstest Du als Inverkehrbringer im Zweifelsfall nachzuweisen, dass sie dies nicht aufgrund der nun auftretenden, tendenziell höheren Betriebslasten taten.
Das ist ein banales Beispiel, aber die Möglichkeiten sind vielfältig: stell dir nur vor, bei dem Crash wurde eine Speiche aus der Felge gerissen. Der Kunde behauptet, dass er gestürzt sei, weil die Speiche vorher gerissen sei.
Oder sein Steuersatz hatte Spiel und das Rad bekam dadurch ein ungewohntes oder nicht mehr beherrschbares Lenkverhalten.
Es muss nichtmal ein realistisches Szenario sein, aber mit der Abnahme an Eigenverantwortung (oder der Haltung, für eigene Fehler auch selbst einzustehn statt andere Schuldige zu suchen) scheint der Abschluss von Rechtschutzversicherungen in einem reziproken Verhältnis zu stehen.
Viele handeln dann nach dem Motto, "es war zwar nicht so, aber ich versuchs einfach trotzdem".
Dass es ausreichend Sachverständige und Rechtsanwälte gibt, die von diesem System und dieser Haltung zu profitieren bereit sind, muss ich sicher nicht erwähnen.
Schmeisst man nur genügend Dreck an die Wand, bleibt immer etwas kleben.
Es hängt dann oft nur vom Richter ab, welche Argumentation ihm mehr einleuchtet und welcher er folgt und ob er verbraucher- oder händlerfreundlich entscheidet.
Beides hab ich mehrfach erlebt.
Es gibt niedergelassene Händler, die zu Tuning stehen, dies auch montieren, dokumentieren (also auf die Rechnung schreiben) und teilweise sogar offen kommunizieren, dass sie die Gewährleistung übernähmen, sollte der (Antriebs-) Hersteller diese verweigern, andere handeln unter der Ladentheke mit Tuningkits und lassen es ausschliesslich die Kunden montieren, andere wiederum montieren (zumindest einfache Systeme, die nur aufgesteckt werden), ohne dass der Posten auf der Rechnung auftaucht.
Sollte in diesem Fall der Kunde Ansprüche geltend machen wollen, stünde eben Aussage gegen Aussage.