Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde über die Gefahr informiert wurde oder nicht. Entscheidend ist, ob das Produkt fehlerhaft war und ob dieser Fehler zum Schaden geführt hat. Ein Hersteller haftet in der Regel auch dann, wenn er versucht hat, Kunden durch eine Rückrufaktion zu warnen. Das bedeutet:
• Haftung für den Schaden: Wenn der Akku reißt und es zu einem Brand kommt, haftet Canyon als Hersteller für den entstandenen Schaden – unabhängig davon, ob Sie die E-Mail erhalten haben oder nicht.
• Fehlerbegriff: Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann (§ 3 ProdHaftG). Ein Akku, der durch Risse Feuchtigkeit aufnimmt und einen Brand auslöst, erfüllt diese Voraussetzung.
Fazit: Selbst wenn Sie die E-Mail nicht erhalten haben, haftet Canyon grundsätzlich für Schäden, wenn der Akku als “fehlerhaft” im Sinne des Produkthaftungsgesetzes eingestuft wird.