Eine Anmerkung zum Thema Schweiz: Die Leistung wird definiert durch
Art. 46 VTS
"Die Bestimmung der Leistung von Elektromotoren richtet sich nach dem UNECE-Reglement Nr. 85. Massgebend ist: ... bei Motorfahrrädern, Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen: die höchste 30-Minuten-Leistung."
auf den Bezug genommen wird in dem für diese Diskussion relevanten
Art. 18 VTS
"«Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 0,50 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt"
Die Übersetzung dieses gesamten Wustes ist: In der Schweiz darf man Motoren verbauen, die dauerhaft 500 Watt *auf die Strasse* bringen (UNECE Nr. 85). Das Gefährt darf bis 20 km/h rein elektrisch unterwegs sein, bis 25 km/h darf elektrisch unterstützt werden sofern pedaliert wird. Und ab 25 km/h ist sowieso Strom aus.
(Nix Input in dem Motor, nix Controller-Throttling, nix Kriegsbemalung auf dem Motor, etc - der Gummi auf der Strasse zählt, um es einmal flapsig zu formulieren).
Und die Moral von der Geschicht'? In der Schweiz, da stören so die Berge nicht!