DJI Amflow PL – E-Bike Neuheit 2025: Drohnenhersteller DJI baut E-Bike!

DJI Amflow PL – E-Bike Neuheit 2025: Drohnenhersteller DJI baut E-Bike!

Amflow PL E-Bike mit DJI Avinox-Motor: DJI launcht eine eigene E-Bike-Marke, die zwei innovative E-Mountainbikes im Portfolio hat. Die neue Brand trägt den Namen „Amflow“. Hier gibt es erste Infos zum neuen Amflow PL – dem stylischen E-Fully mit DJI Avinox-Motor.

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DJI Amflow PL – E-Bike Neuheit 2025: Drohnenhersteller DJI baut E-Bike!

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Re: DJI Amflow PL – E-Bike Neuheit 2025: Drohnenhersteller DJI baut E-Bike!
In der Statistik des Avinox sieht das dann wie folgt aus:
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Das ist Verleumdung!

80€ und der Hobel ist gut bezahlt!

600Wh-Akku: A1 + A2
800 Wh-Akku: B + A2
Anhang anzeigen 76934
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hier scheint wohl die Doku falsch zu sein, oder? laut Doku steht ja B und A1 bei dem 800Wh.
Habe soeben nachgeschaut und auf A1 ist bei mir keine Schraube ersichtlich. Oder habe ich das falsche Handbuch? Habe es erneut auf der offiziellen Website heruntergeladen und dort ist es auch beschrieben mit A1 und B.

Gruss
 
"Wir kümmern uns um alles. Wir stellen einen Garantie-Reparaturservice für die von Amflow hergestellten Hauptteile bereit. Wenn das Produkt, auf das Sie eine Garantie haben, einen Herstellungsfehler aufweist, können Sie einen Garantie-Reparaturservice beantragen. Die Garantiezeiträume für die Hauptteile des Amflow-Produkts sind wie folgt:
1) Carbon-Rahmen: 5 Jahre für den ursprünglichen Besitzer;
sollte das Fahrrad an einen anderen Besitzer übertragen werden, ist die Garantie auf 2 Jahre ab dem Datum des Versands von Amflow an den ursprünglichen Besitzer beschränkt.

2) Lenker und Räder: 2 Jahre.
3) Zubehör (einschl. Fahrradlichter, Klingeln, Pumpen und Drehmomentschlüssel): 1 Jahr.
Diese Garantie schließt ausdrücklich alle nicht von Amflow hergestellten Teile (einschließlich Gangschaltung, Bremsen und Federung) aus. Der Hersteller des Antriebssystems (einschließlich Antriebseinheit, Akku, Display, Funkfernbedienung und Ladegerät) autorisiert Amflow, die Garantie für das System zu erbringen. Der Garantiezeitraum für das Antriebssystem beträgt 2 Jahre und für den Akku 2 Jahre mit bis zu 500 Ladezyklen. Für andere Teile werden die Garantieleistungen direkt von den jeweiligen Drittherstellern erbracht. Die spezifischen Garantiebedingungen für diese Teile unterliegen den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Informationen zur Serviceabdeckung und Details zur Amflow-Garantie finden Sie auf der Seite mit den Kundendienstbestimmungen"

nach meiner Jahrelangen Erfahrung mit Carbon Rahmen ... wenn der die ersten 2 Jahre gehalten hat ...dann hält der immer ...außer ich habe mit dem Teil einen Crash ...dann greift die Garantie eh nicht.
 
Auch beim Amflow nur für den Erstbesitzer?

Ich habe mir die AGB´s nicht durchgelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Garantie übertragbar ist. Das macht fast niemand.
Man darf hier natürlich nicht Gewährleistung (gesetzlich verpflichtet) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) verwechseln.

Selbstverständlich bleibt die Geährleistung bestehen, aber die freiwillige Garantie erlischt eigentlich immer bei verkauf.
 
2 Jahre sind keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung. Die kann ein Unternehmen gar nicht ausschließen. Liest sich halt netter, wenn da steht die Garantie sei übertragbar.

"Ich habe mir die AGB´s nicht durchgelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Garantie übertragbar ist."

Dann solltest Du anfangen zu lesen oder an deiner Vorstellungskraft arbeiten. Amflow schreibt hier ganz ausdrücklich Garantie. Also gehe ich davon aus, dass ich als Zweitbesitzer eben 2 Jahre Garantie habe. Wie sinnvoll das jetzt ist sei mal dahingestellt.
 
Dann solltest Du anfangen zu lesen oder an deiner Vorstellungskraft arbeiten. Amflow schreibt hier ganz ausdrücklich Garantie. Also gehe ich davon aus, dass ich als Zweitbesitzer eben 2 Jahre Garantie habe. Wie sinnvoll das jetzt ist sei mal dahingestellt.

Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist:
Der Hersteller MUSS zwei Jahre Gewährleistung bieten. Gewähleistung ist für den Kunden auch deutlich höher einzustufen, als eine Garantie. Denn wenn etwas kaputt geht, muss der Hersteller im Gewährleistungszeitraum nachweisen, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde und es deshalb zu dem Schaden kam.
Das ist mehr oder minder unmöglich, zumindest aber sehr schwierig. Das heißt, geht etwas in den ersten zwei Jahren kaputt, haftet der Hersteller. Und die Gewährleistung muss nicht freiwillig übertragen werden. Da hat der Hersteller überhaupt keine Wahl.

Sobald der Gewährleistungszeitraum endet greift die Garantie und die Lage kehrt sich um. Der Kunde muss nachweisen, dass etwas trotz sachgerechter Nutzung kaputtgegangen ist. Das ist ebenso schwierig bis unmöglich, sodass man bei einer Garantie sowieso immer auf Kulanz angewiesen ist.

Amflow kann also die Gewährleistung gar nicht ausschließen, auch bei einem Verkauf nicht.
Deshalb ist der Passus, dass die Garantie 2 Jahre übertragen wird obsolet.
 
Zuletzt bearbeitet:
der gewährleistungsanspruch gilt aber nur gegenüber dem verkäufer. d.h. bei zweitbesitz hat der gebrauchtkäufer nur den anspruch gegenüber dem erstbesitzer und nicht dem händler. ergo ist der übertragung der garantie auf den zweitbesitzer eine freiwillige leistung von amflow. im normalfall hätte der zweitbesitzer sonst nämlich garkeinen anspruch gegenüber dem hersteller/händler
 
der gewährleistungsanspruch gilt aber nur gegenüber dem verkäufer. d.h. bei zweitbesitz hat der gebrauchtkäufer nur den anspruch gegenüber dem erstbesitzer und nicht dem händler. ergo ist der übertragung der garantie auf den zweitbesitzer eine freiwillige leistung von amflow.

In den Kundenbestimmungen von Amflow steht nichts über die Gewährleistung. Die sprechen da andauernd nur von der Garantie. Dementsprechend haben sie auch keine Übertragung der Gewährleistung ausgeschlossen.
Sollte der Kleinanzeigentyp das Rad dierekt bei Amflow bestellt haben, steht der Übertragung, zumindest laut diesen Kundenbestimmungen nichts im Wege.
Man muss diese dann natürlich via Abtretung im Kaufvertrag verankern.

Was letztendlich im Vertrag steht, wenn man das Rad bestellt steht natürlich noch mal auf einem anderen Blatt.

Aber da der Typ bei Kleinanzeigen weder Gewährleistung, noch Sachmängelhaftung ausschließt (wahrschienlich ausversehen ;) ) hätte man tatsächlich ja sogar Ansprüche gegen ihn, wenn was passiert.

Edit:
Man kann sogar im Kaufvertrag festhalten, dass der Verkäufer bei möglichen Mängeln als Erstkäufer die Gewährleitungsabwicklung übernimmt. Das wusste ich tatsächlich noch gar nicht und dachte das sei ungerecht gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer.
 
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